Worauf Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert im Ernstfall Ihr Einkommen – oft über Jahrzehnte hinweg. Entsprechend wichtig ist es, beim Abschluss nicht nur auf den Beitrag zu schauen, sondern vor allem auf die Vertragsbedingungen. Denn im Leistungsfall entscheiden Details darüber, ob und wann die Versicherung zahlt.
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1. Ausreichende Rentenhöhe: Wie viel Einkommen sollten Sie absichern
Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Ernstfall Ihren Lebensstandard sichern, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Als Richtwert sollten Sie etwa 70 bis 80 Prozent Ihres Nettogehalts absichern. Bei einem Einkommen von 2.500 Euro entspricht das einer monatlichen BU-Rente von rund 1.750–2.000 Euro.
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Für Gutverdiener, zum Beispiel Rechtsanwälte oder Ärzte, lohnt ein genauer Blick auf die Höchstrente, die viele Versicherer zahlen. Liegt Ihr tatsächlicher Absicherungsbedarf darüber, können Sie prüfen, ob Nachversicherungsmöglichkeiten oder mehrere Policen kombiniert werden sollten. So stellen Sie sicher, dass Ihre BU-Rente auch bei steigendem Einkommen ausreichend Schutz bietet, ohne dass die Beiträge untragbar werden.
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Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger profitieren bereits von einer kleineren Absicherung von 1.000 bis 1.500 Euro, die später bei steigenden Einkommen angepasst werden kann.
- Für Selbstständige ist die Höhe besonders entscheidend, da sie meist keine gesetzliche Absicherung haben. Hier sollte die Rente ausreichend sein, um alle laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen, Lebenshaltung und Altersvorsorge zu decken.
Beachten Sie: Alle BU-Renten sind später steuerpflichtig, unabhängig von der Höhe. Erfahren Sie, wie Sie die BU-Beiträge steuerlich absetzen können.
2. Laufzeit bis zur Regelaltersrente
Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung legt fest, bis wann Sie abgesichert sind. Idealerweise endet der Vertrag mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Für alle ab 1964 Geborenen liegt dieses bei 67 Jahren. Läuft der Vertrag früher aus und tritt die Berufsunfähigkeit erst danach ein, erhalten Sie keine BU-Rente – obwohl Sie noch keine gesetzliche Altersrente beziehen. Genau so entsteht eine finanzielle Lücke.
Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen zwei Begriffen:
- Versicherungsdauer: Bis zu welchem Alter die Berufsunfähigkeit eintreten muss, damit ein Anspruch besteht.
- Leistungsdauer: Wie lange die Rente im Leistungsfall gezahlt wird.
In den meisten Verträgen sind beide Zeiträume identisch und enden mit 67 – das sorgt für durchgehenden Schutz. Eine unterschiedliche Gestaltung kann Beiträge senken, bedeutet aber auch: Tritt die Berufsunfähigkeit nach Ablauf der Versicherungsdauer ein, besteht kein Anspruch mehr. Der geringere Beitrag geht dann zulasten der Sicherheit.
Gerade deshalb ist eine spätere Verlängerung problematisch. Sie ist meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich – und kann abgelehnt oder mit Zuschlägen versehen werden. Die Laufzeit sollte daher von Anfang an so gewählt werden, dass sie Ihr gesamtes Berufsleben realistisch abdeckt.
3. Verzicht auf abstrakte Verweisung
Umfassender Schutz besteht nur, wenn der Vertrag ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Fehlt dieser Passus, darf der Versicherer die Leistung verweigern, wenn Sie theoretisch noch in einem anderen, vergleichbaren Beruf arbeiten könnten – selbst wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Ob eine Verweisung zulässig ist, hängt davon ab, ob die alternative Tätigkeit Ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht und ob Einkommen sowie soziale Stellung vergleichbar bleiben. Gerade bei weniger spezialisierten oder geringer qualifizierten Tätigkeiten ist das Risiko höher, auf einen anderen Beruf verwiesen zu werden.
4. Klare 6-Monats-Prognose: Wann gilt man als berufsunfähig?
Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate am Stück zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Diese sogenannte 6-Monats-Prognose bedeutet: Ein Arzt muss bestätigen, dass Ihre Einschränkung voraussichtlich ein halbes Jahr andauert. Gute Tarife leisten auch rückwirkend, wenn sich erst später zeigt, dass die Beeinträchtigung tatsächlich sechs Monate bestanden hat. Achten Sie deshalb in den Vertragsbedingungen darauf, dass die 6-Monats-Regel klar und ohne zusätzliche Hürden formuliert ist.
5. Flexible Nachversicherung
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine flexible Nachversicherungsgarantie enthalten. Sie ermöglicht es, die versicherte BU-Rente später zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Einkommen steigt oder sich Ihre Lebenssituation ändert.
Typische Anlässe für eine Nachversicherung sind Gehaltserhöhungen, Jobwechsel, Selbstständigkeit, Heirat oder die Geburt eines Kindes. Ohne diese Option bleibt Ihre ursprünglich vereinbarte Rente dauerhaft bestehen – auch wenn Ihr Absicherungsbedarf deutlich wächst.
Achten Sie darauf, dass Erhöhungen mehrfach möglich sind, ausreichend hohe Obergrenzen gelten und keine erneute Risikoprüfung verlangt wird. Nur dann bleibt Ihre Absicherung langfristig anpassbar und schützt Ihren steigenden Lebensstandard.
6. Beitragsdynamik vereinbaren
Mit einer Beitragsdynamik erhöhen sich Ihre Beiträge und die versicherte BU-Rente automatisch jedes Jahr um einen festen Prozentsatz – meist zwischen 2 und 5 %. So wächst Ihre Absicherung Schritt für Schritt mit und gleicht Kaufkraftverlust durch Inflation aus.
Ohne Dynamik verliert eine heute ausreichend hohe BU-Rente über Jahrzehnte spürbar an Wert. Gerade bei langen Laufzeiten bis zur Rente entsteht sonst eine Versorgungslücke.
Wichtig: Sie können einer Erhöhung in der Regel widersprechen, falls sie finanziell nicht passt. Achten Sie darauf, dass die Dynamik flexibel abwählbar ist und nicht zu schnell dauerhaft entfällt. So bleibt Ihre Absicherung langfristig werthaltig und gleichzeitig anpassbar.
7. Gesundheitsfragen korrekt und vollständig beantworten
Bei der Antragstellung fragt der Versicherer detailliert nach Ihrem Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und beruflichen Belastungen. Ihre Antworten bestimmen, in welche Risikogruppe Sie eingestuft werden und wie hoch der Beitrag ausfällt.
Wichtig: Beantworten Sie alle Fragen ehrlich und vollständig. Wer Erkrankungen oder riskante Hobbys verschweigt, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall die BU-Rente verweigert oder vom Vertrag zurücktritt.
Um Unsicherheiten zu vermeiden, kann eine anonyme Risikovoranfrage hilfreich sein. So erfahren Sie im Vorfeld, wie der Versicherer Ihr Risiko einschätzt, ohne dass bereits ein Antrag gestellt wird.
In seltenen Fällen kann ein Antrag auch abgelehnt werden, wenn das Risiko zu hoch ist. Dann helfen Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, um trotzdem eine Absicherung zu gewährleisten.