Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Stand: 17.04.2026
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Das Wichtigste in Kürze
- Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ermöglicht es dem Versicherer, die Zahlung der Rente abzulehnen.
- Der Grund: Es wird angenommen, dass die versicherte Person noch in einem anderen, vergleichbaren Beruf arbeiten könnte.
- Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein neuer Job gefunden oder ausgeübt wird. Schon die theoretische Möglichkeit reicht aus.
- Kundenfreundliche Tarife verzichten auf diese Klausel.
Was bedeutet abstrakte Verweisung?
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, erwartet von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Unterstützung. Doch nicht jeder Vertrag leistet automatisch. Enthält die Police eine abstrakte Verweisung, kann der Versicherer die Rentenzahlung ablehnen mit dem Argument, der Versicherte könnte theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben.
Entscheidend ist dabei ausschließlich die theoretische Möglichkeit: Sind Ausbildung, Kenntnisse oder Fähigkeiten des Versicherten grundsätzlich geeignet, um eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, kann der Versicherer die Leistung verweigern – unabhängig davon, ob der Betroffene diese Stelle tatsächlich findet oder antritt.
Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Paragraf 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der Versicherern die Möglichkeit einräumt, eine solche Klausel in ihre Bedingungen aufzunehmen.
Praxisbeispiel

Der Versicherer verweist ihn jedoch auf eine Tätigkeit im technischen Innendienst oder in der Serviceberatung. Begründung: Seine Ausbildung und Berufserfahrung würden dafür ausreichen, und das Gehalt sei in einem ähnlichen Bereich.
Ergebnis: Er erhält keine BU-Rente. Ob es eine passende Stelle gibt oder ob er gesundheitlich wirklich dazu in der Lage ist, wird nicht berücksichtigt. Entscheidend ist allein die theoretische Möglichkeit.
Abstrakte vs. konkrete Verweisung: Was ist der Unterschied?
Die konkrete Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die BU-Rente nur dann kürzen oder verweigern kann, wenn die betroffene Person nach ihrer Berufsunfähigkeit tatsächlich einen neuen Job ausübt, der in Einkommen und sozialem Status vergleichbar ist.
|
|
Abstrakte Verweisung
|
Konkrete Verweisung
|
|---|---|---|
| Grundlage | Theoretisch mögliche Tätigkeit | Tatsächlich ausgeübte Tätigkeit |
| Job muss existieren? | Nein – es reiche vorhandene Stellen auf dem Markt | Ja – der Versicherte muss den Job wirklich ausüben |
| Konsequenz | Kein BU-Rentenanspruch bei theoretischer Verweisbarkeit | Kein BU-Rentenanspruch, wenn neue Tätigkeit der Lebensstellung entspricht |
Die konkrete Verweisung gilt allgemein als die fairere Regelung, weil sie nur dann greift, wenn jemand nach der Berufsunfähigkeit tatsächlich wieder arbeitet.
Welche Konsequenzen hat die abstrakte Verweisung im Ernstfall?
Wer von einer abstrakten Verweisung betroffen ist, steht vor mehreren Problemen:
- Einkommenslücke bleibt offen: Ohne BU-Rente fehlt die finanzielle Absicherung – auch wenn das Einkommen in einer möglichen Verweisungstätigkeit deutlich geringer wäre als im früheren Beruf.
- Rechtliche Unsicherheit: Da Paragraf 172 VVG Interpretationsspielraum lässt, schaffen oft erst Gerichtsurteile Klarheit im Einzelfall – ein langer und kostspieliger Weg, besonders ohne Rechtsschutzversicherung.
- Beweislast beim Versicherten: Wer die Verweisung anfechten will, muss in der Regel selbst nachweisen, dass er auch die Verweisungstätigkeit nicht ausüben kann.
So vermeiden Sie die abstrakte Verweisung beim BU-Abschluss
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt es sich, gezielt auf folgende Punkte zu achten:
- Ausdrücklicher Verzicht: Achten Sie darauf, dass der Anbieter in seinen Versicherungsbedingungen explizit auf die abstrakte Verweisung verzichtet – idealerweise für alle Tarife.
- Basisversicherungen kritisch prüfen: Besonders günstige Einsteigertarife enthalten die abstrakte Verweisung häufiger als Premiumtarife.
- Unabhängige Beratung nutzen: Ein Versicherungsberater oder -makler kann Tarife gezielt auf diesen Punkt hin vergleichen.
- Bestehende Verträge prüfen: Wer bereits eine BU hat, sollte die Bedingungen auf eine mögliche abstrakte Verweisung hin überprüfen – gerade bei älteren Policen.
Unsere kostenlose Expertenberatung unterstützt Sie dabei, die einzelnen Versicherungsklauseln fundiert zu verstehen und einen BU-Tarif zu wählen, der zu Ihrer individuellen Situation passt.
Wo die Klausel in Ihren Vertragsunterlagen steht
Den Verzicht auf die abstrakte Verweisung finden Sie in den Versicherungsbedingungen (AVB), meist im Abschnitt zur Definition der Berufsunfähigkeit (z. B. "Was ist Berufsunfähigkeit?"). Dort ist geregelt, ob der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen darf. Ist festgehalten, dass ausschließlich Ihr zuletzt ausgeübter Beruf maßgeblich ist oder eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen wird, besteht keine abstrakte Verweisung.