Strom bei E.ON: Tarife im Vergleich
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
Stromtarife von E.ON
E.ON ist einer der größten europäischen Energieversorger und ein führendes Versorgungsunternehmen in Deutschland mit rund 14 Millionen Kundinnen und Kunden. Das Unternehmen wurde 1990 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Essen. E.ON bietet neben Stromversorgung auch Gasversorgung, Energiedienstleistungen und innovative Energielösungen an. <
E.ON bietet ein vielfältiges Angebot an Stromtarifen für unterschiedliche Kundenbedürfnisse. Alle Tarife werden als 100 Prozent Ökostromtarife angeboten und zeichnen sich durch unterschiedliche Laufzeiten und Flexibilität aus. Neben den klassischen Haushaltsstromtarifen bietet E.ON auch spezialisierte Angebote wie Autostrom für Elektrofahrzeuge, Heizstrom für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sowie einen Kombitarif für Strom und Gas an. In einigen Gebieten fungiert E.ON zudem als gesetzlicher Grundversorger.
Ökostrom und nachhaltiges Energiemanagement
E.ON versorgt Privatkunden ausschließlich mit 100 Prozent Ökostrom. Der Strom wird also aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt. Das TÜV SÜD-Siegel bestätigt, dass E.ON die Energiewende vorantreibt – mit Lösungen für eine nachhaltigere Energiezukunft.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei E.ON Stromtarifen
E.ON bietet Stromtarife mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten an. Je nach Tarif variiert die Mindestvertragslaufzeit zwischen 12 und 24 Monaten. Für Kunden, die maximale Flexibilität wünschen, gibt es auch Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit, die jederzeit kündbar sind.
Privatkundenverträge bei E.ON verlängern sich nach der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden. Wer kündigen möchte, sollte dies spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit tun, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Geschäftskundentarife verlängern sich nach der Mindestlaufzeit um weitere 12 Monate, mit einer Kündigungsfrist von ebenfalls einem Monat. Bei Grundversorgungstarifen können Kundinnen und Kunden ihren Vertrag jederzeit mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen.
Preisgarantie für die gesamte Erstlaufzeit
Um seine Kundinnen und Kunden vor steigenden Strompreisen zu schützen, bietet E.ON bei seinen Stromtarifen eine Nettopreisgarantie, die für die gesamte Erstlaufzeit gilt. Diese Garantie umfasst alle Preisbestandteile, außer Mehrwertsteuer, Stromsteuer, neu eingeführte Steuern sowie staatlich bedingte Abgaben und Umlagen nach Vertragsabschluss. Die Preisgarantie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor unvorhersehbaren Preiserhöhungen. Die Dauer der Preisgarantie variiert je nach gewähltem Tarif und entspricht in der Regel der Mindestvertragslaufzeit.
Neukundenvorteile und Bonusregelungen
E.ON gewährt je nach Tarif verschiedene Boni für Neukunden. Der Sofortbonus wird meist 60 Tage nach Lieferungsbeginn einmalig ausgezahlt, wobei nicht alle Tarife einen Sofortbonus beinhalten. Der Neukundenbonus wird spätestens 12 Monate nach Vertragsbeginn gutgeschrieben und gilt nur für Neukunden bei E.ON. Die genauen Bonusbeträge unterscheiden sich je nach Tarif und sollten vor Abschluss überprüft werden.
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