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Wer auf deutschen Straßen unterwegs ist, stößt gelegentlich auf Kennzeichen, die sich von gewöhnlichen Nummernschildern deutlich unterscheiden. Hinter diesen Sonderkennzeichen stecken besondere Regelungen – für Diplomaten, die Bundeswehr, Oldtimer-Besitzer oder Gewerbetreibende.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Sonderkennzeichen in Deutschland
  3. H-Kennzeichen
  4. Grünes Kennzeichen
  5. Rotes Kennzeichen
  6. Weiterführende Links
  7. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste zu Sonderkennzeichen

  • Sonderkennzeichen gibt es in Deutschland für Diplomaten, die Bundeswehr, Oldtimer-Besitzer sowie bestimmte Gewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen.
  • Behördenkennzeichen werden seit dem 01.03.2007 nicht mehr neu vergeben, sind aber noch im Umlauf.
  • Das H-Kennzeichen für Oldtimer bringt steuerliche Vorteile und günstigere Versicherungskonditionen.
  • Das grüne Kennzeichen befreit bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer, schränkt aber deren Nutzung ein.
  • Das rote Kennzeichen ist ein Händlerkennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten.

Welche Sonderzeichen gibt es in Deutschland?

Deutschland kennt verschiedene Arten von Sonderkennzeichen. Ein kurzer Überblick:

Kennzeichen
Erkennungsmerkmal
Für wen
Besonderheit
Diplomatenkennzeichen Beginnt mit „0" Botschaften & diplomatische Vertretungen Zahl nach dem Bindestrich gibt das Herkunftsland an
Behördenkennzeichen Kürzel der jeweiligen Behörde (z. B. THW) Bundesbehörden Seit 2007 nicht mehr neu vergeben
Bundeswehr-Kennzeichen Buchstabe „Y" + Deutschlandflagge Militärfahrzeuge der Bundeswehr DIN-Schrift statt FE-Schrift; keine Systematik bei der Nummerierung
H-Kennzeichen „H" am Ende der Erkennungsnummer Oldtimer-Besitzer (Fahrzeug ≥ 30 Jahre) Kfz-Steuer unter 200 €/Jahr; keine Feinstaubplakette nötig
Grünes Kennzeichen Grüne Schrift auf weißem Grund Land-/Forstwirtschaft, gemeinnützige Org., Schausteller u. a. Befreiung von der Kfz-Steuer; Nutzung streng zweckgebunden
Rotes Kennzeichen Rote Schrift + roter Rahmen; Ziffernfolge beginnt mit „06" Kfz-Händler, Werkstätten, Teilehersteller Nicht fahrzeuggebunden; gilt für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten
Saisonkennzeichen Monatsangabe rechts auf dem Schild Alle Fahrzeughalter Zulassung für 2–11 Monate; spart Steuer und Versicherung in der Abmeldezeit
Kurzzeitkennzeichen Gelber Streifen rechts mit Ablaufdatum Alle Fahrzeughalter & Gewerbetreibende Gültig für max. 5 Tage; für Überführung und Probefahrten innerhalb Deutschlands
Ausfuhrkennzeichen Roter Rand auf der rechten Seite mit eingedrucktem Ablaufdatum Fahrzeughalter beim Export ins Ausland Zeitlich befristet; Versicherung und Zulassung gelten nur bis zum angegebenen Ablaufdatum
E-Kennzeichen „E" am Ende der Erkennungsnummer Halter von Elektro-, Plug-in-Hybrid- & Brennstoffzellenfahrzeugen Kann Privilegien ermöglichen (z. B. Bussspuren, kostenfreies Parken)
Wechselkennzeichen Zwei Kennzeichen mit gemeinsamem Mittelteil und austauschbarem Segment Halter von zwei Fahrzeugen (gleiche Klasse) Nur ein Fahrzeug darf gleichzeitig genutzt werden; spart keine vollständige Kfz-Steuer

Das H-Kennzeichen für Oldtimer

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und in einem gepflegten, weitgehend originalen Zustand sind, können ein H-Kennzeichen erhalten. Das "H" steht für "historisch" und wird von TÜV oder Dekra nach einer Begutachtung genehmigt.

Voraussetzungen

Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Zudem muss das Fahrzeug weitgehend seinem Originalzustand entsprechen – nicht-zeitgenössische Umbauten, starke Roststellen oder Beulen können die Vergabe verhindern. Den abschließenden Beurteilungsspielraum hat jeweils der Gutachter.

Kosten

Für das Oldtimer-Gutachten fallen in der Regel etwa 100 bis 150 Euro an. Die Gebühren bei der Zulassungsstelle liegen meist zwischen 25 und 40 Euro. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder ein historisches Kennzeichen im DIN-Format ohne Eurozeichen entstehen, wobei hier – je nach Region und Anbieter – mit rund 50 bis 150 Euro zu rechnen ist.

Vorteile

  • Die Kfz-Steuer ist auf einen einheitlichen Satz von unter 200 Euro pro Jahr begrenzt.
  • Spezielle Oldtimer-Versicherungen sind deutlich günstiger als reguläre Tarife.
  • Oldtimer sind von der Feinstaubplakettenpflicht befreit und dürfen Umweltzonen uneingeschränkt befahren.

Das grüne Kennzeichen

Das grüne Kennzeichen unterscheidet sich optisch von einem normalen Nummernschild nur durch die grüne Schriftfarbe. Inhaltlich steht es für eine Befreiung von der Kfz-Steuer, die an einen klar definierten Verwendungszweck gebunden ist.

Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?

Die Steuerbefreiung und damit das grüne Kennzeichen können unter anderem beantragen:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe für typische Betriebsfahrzeuge
  • Gemeinnützige Organisationen für Hilfsgütertransporte
  • Schausteller für Zugmaschinen, Anhänger und Wohnwagen
  • Betriebe des Winterdienstes oder der Straßenreinigung
  • Privatpersonen für Anhänger zum Transport von Sportgeräten oder Tieren im Sport

Das grüne Kennzeichen wird von der Kfz-Zulassungsstelle ausgegeben. Voraussetzung ist eine Bescheinigung über die Steuerbefreiung, die beim zuständigen Finanzamt beantragt werden muss.

Nutzungsbeschränkung und steuerliche Befreiung

Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen darf ausschließlich für den genehmigten Zweck genutzt werden. Wer dagegen verstößt – etwa einen Pferdeanhänger für Umzugsgut verwendet – begeht Steuerhinterziehung und riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch den dauerhaften Verlust der Steuerbefreiung. Auf die Versicherungspflicht hat das grüne Kennzeichen keinen Einfluss.

Das rote Kennzeichen (Händlerkennzeichen)

Das rote Kennzeichen – auch Händlerkennzeichen genannt – ist ein Sonderkennzeichen für Kfz-Händler, Werkstätten und Teilehersteller. Es wird von der zuständigen Zulassungsbehörde vergeben und kann im Unterschied zu normalen Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.

Aufbau und Erkennungsmerkmale

Das rote Kennzeichen hat dieselben Abmessungen wie ein normales Nummernschild, ist aber an der roten Schrift und dem roten Rahmen sofort erkennbar. Die Ziffernfolge beginnt stets mit 06, gefolgt von bis zu drei weiteren Ziffern.

Erlaubte Verwendungszwecke

Händler dürfen das rote Kennzeichen nur für drei klar definierte Zwecke nutzen:

  • Probefahrten: Testfahrten für potenzielle Käufer mit echter Kaufabsicht.
  • Prüfungsfahrten: Fahrten zur Überprüfung der technischen Funktion eines Fahrzeugs durch anerkannte Sachverständige.
  • Überführungsfahrten: Transport eines Fahrzeugs zum Käufer oder zwischen Niederlassungen – auch innerhalb der EU zulässig.

Steuer und Versicherung

Für das rote Kennzeichen fällt eine pauschale Kfz-Steuer an, deren Höhe vom Fahrzeugtyp abhängt. Außerdem besteht Versicherungspflicht – wahlweise über eine Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Anmeldegebühr variiert je nach Bundesland.

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    Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (02/2026)