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Umweltplakette mit falschem Kennzeichen: Droht Strafe?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer in einer Umweltzone unterwegs ist, muss die richtige Feinstaubplakette am Fahrzeug haben. Was passiert bei einem Verstoß, und worauf müssen Fahrer sonst achten? Alle wichtigen Informationen im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umweltplakette ist für fast alle Fahrzeuge Pflicht, die Umweltzonen befahren wollen.
  • Das aufgedruckte Kennzeichen muss mit dem aktuellen Nummernschild übereinstimmen.
  • Das Befahren oder Parken in einer Umweltzone ohne oder mit ungültiger Plakette wird mit 100 Euro Bußgeld geahndet.
  • Wer eine gefälschte Umweltplakette nutzt, um eine bessere Schadstoffklasse vorzutäuschen, riskiert eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
  • Die Umweltplakette wird von Zulassungsstellen sowie autorisierten Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder entsprechend zertifizierten Werkstätten ausgegeben.

Was ist die Umweltplakette?

Die Umweltplakette – auch Feinstaubplakette genannt – wurde 2008 im Rahmen der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" eingeführt. Ziel war und ist es, die Luftqualität in Städten zu verbessern, indem nur Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß Umweltzonen befahren dürfen.

Anhand der Farbe der Plakette lässt sich sofort erkennen, welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug angehört und ob es in eine bestimmte Zone einfahren darf. Auf der Plakette ist das Kennzeichen des Fahrzeugs aufgedruckt.

Welche Schadstoffgruppen und Plaketten gibt es?

Es gibt vier Schadstoffgruppen, denen jeweils eine Plakettenfarbe zugeordnet ist:

  • Grüne Plakette: Schadstoffgruppe 4 & 5, berechtigt zum Fahren in allen Umweltzonen
  • Gelbe Plakette: Schadstoffgruppe 3, nur noch in Neu-Ulm erlaubt
  • Rote Plakette: Schadstoffgruppe 2, kein Einfahren in Umweltzonen erlaubt
  • Blaue Plakette: Derzeit nicht eingeführt, diskutiert für Euro-6-Diesel & E-Autos

Umweltplaketten

Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, hängt von seiner Emissionsschlüsselnummer ab. Diese steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 14.1 (bei Fahrzeugpapieren nach dem 1. Oktober 2005) und ergibt sich aus den letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer.

Wo gelten Umweltzonen in Deutschland?

Die Zahl der Umweltzonen ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Laut Umweltbundesamt gibt es in Deutschland derzeit noch rund 35 Umweltzonen. Da die Luftqualität an allen deutschen Messstationen die geltenden Grenzwerte erstmals 2024 einhalten konnte, haben viele Städte ihre Zonen inzwischen aufgehoben.

Umweltzonen sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet, die Beginn und Ende der Zone markieren.

Umweltzonen Verkehrszeichen

Aktuelle Übersicht

Das Umweltbundesamt pflegt eine stets aktuelle Karte aller Umweltzonen in Deutschland. Dort ist auch ersichtlich, welche Zonen gerade neu eingerichtet oder aufgehoben werden.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Der Bußgeldkatalog unterscheidet verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit der Umweltplakette. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden dabei grundsätzlich nicht verhängt.

Verstoß
Bußgeld
Fahren oder Parken in Umweltzone ohne gültige Plakette 100 Euro
Plakette in falscher Zone (z. B. falsche Farbe für die jeweilige Zone) 100 Euro
Plakette unleserlich oder nicht sichtbar (z. B. verblasst, durch Schnee verdeckt) 80 Euro
Plakette gefälscht, selbst beschriftet oder mit besserem Schadstoffwert als tatsächlich vorhanden Urkundenfälschung – Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren möglich

Wichtig!

Das Kennzeichen auf der Plakette muss mit dem aktuellen Nummernschild übereinstimmen. Wer umzieht oder aus einem anderen Grund ein neues Kennzeichen erhält, benötigt zwingend eine neue Umweltplakette – die alte gilt als ungültig.

Wo bekommt man die Umweltplakette?

Die Plakette darf ausschließlich von offiziell zugelassenen Stellen ausgegeben werden. Dazu gehören die Zulassungsbehörden sowie alle nach § 47a Abs. 2 StVZO anerkannten Prüfstellen:

  • TÜV Nord
  • TÜV Süd
  • DEKRA
  • GTÜ
  • KÜS
  • AU-berechtigte Werkstätten

In der Regel wird die Plakette direkt im Rahmen der Hauptuntersuchung oder der Abgasuntersuchung vergeben. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 5 und 15 Euro – bei Versand ist der Preis oft etwas höher. Es gibt auch Online-Anbieter, bei denen die Plakette nach Einreichung entsprechender Fahrzeugdokumente bestellt werden kann.

Wo und wie wird die Umweltplakette angebracht?

Die Plakette wird von innen an der Windschutzscheibe befestigt, und zwar in der unteren rechten Ecke. So ist sie bei Kontrollen direkt gut sichtbar.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Die Klebestelle an der Windschutzscheibe muss sauber und trocken sein.
  2. Die doppelt halbmondförmige Schutzfolie auf der Rückseite der Plakette vorsichtig abziehen.
  3. Die Plakette nur noch am Rand berühren und von innen auf die Scheibe auflegen.
  4. Fest andrücken. Es dürfen keine Luftblasen entstehen.

Umweltplakette ist nicht wiederverwendbar

Die Plakette lässt sich nicht ablösen und erneut aufkleben. Sie verfügt über eine Sicherheitsoberfläche, die beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Plakette entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften.

Wer braucht keine Umweltplakette?

Nicht alle Fahrzeuge sind plakettenpflichtig. Von der Regelung ausgenommen sind:

  • Motorräder, Mofas und Motorroller
  • Quads und dreirädrige Motorräder (Trikes)
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen
  • Fahrzeuge mit Schwerbehindertenausweis (Eintrag "aG", "H" oder "Bl")
  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen
  • Fahrzeuge für den Behindertentransport
  • Polizei-, Feuerwehr- und Militärfahrzeuge
  • Fahrzeuge für die medizinische Versorgung

Hinweis für Auslandsfahrzeuge

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen in deutschen Umweltzonen ebenfalls eine gültige Umweltplakette tragen. Umgekehrt gilt die deutsche Plakette im Ausland nicht – vor Reisen in andere europäische Länder lohnt sich eine Prüfung der jeweiligen nationalen Regelungen.

Häufig gestellte Fragen

Die Plakette gilt als ungültig. Das Fahrzeug wird dann behandelt wie eines ohne Plakette. Typische Situationen: Umzug mit neuem Kennzeichen, oder Gebrauchtwagenkauf, bei dem die Plakette des Vorbesitzers noch klebt. In beiden Fällen muss eine neue Plakette beantragt werden, bevor man eine Umweltzone befährt.

Die Kontrolle von Umweltplaketten übernimmt die Polizei. Sie überprüft bei Einfahrt oder parkenden Fahrzeugen, ob die richtige Plakette am Auto angebracht ist. Ohne Umweltplakette kann ein Bußgeld von 80 Euro erhoben werden.

Am einfachsten entfernen Sie die alte Feinstaubplakette, indem Sie die Umweltplakette mit Glasreiniger einsprühen. Um beim Abschaben keine Kratzer in der Scheibe zu hinterlassen, empfehlen wir die Nutzung eines Glaskeramikfeldschabers.

Ja. Auch Elektrofahrzeuge benötigen in Deutschland eine grüne Umweltplakette, um Umweltzonen befahren zu dürfen – obwohl sie selbst keine Abgase ausstoßen. Das vollständige Kennzeichen inklusive "E" muss auf der Plakette eingetragen sein. Ausnahmen gelten in einigen Bundesländern, etwa in Berlin und Bayern.