Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Berufsunfähigkeitsversicherung haben Versicherte laut Paragraf 153 Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Sie entsteht, wenn die tatsächlichen Versicherungskosten geringer sind als kalkuliert – etwa weil weniger Menschen berufsunfähig werden. Versicherer können diese Überschüsse als Beitragsverrechnung, Bonusrente oder Schlussüberschuss weitergeben.
- Was ist die Überschussbeteiligung?
- Wer profitiert von der Überschussbeteiligung?
- Arten der Überschussbeteiligung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Überschussbeteiligung gibt der Versicherer finanzielle Überschüsse an die Versicherten weiter.
- Überschüsse entstehen, weil BU-Beiträge vorsichtig kalkuliert werden und die tatsächlichen Kosten meist niedriger ausfallen.
- Die Überschussbeteiligung senkt in vielen Fällen den Zahlbeitrag – dieser kann steigen, wenn die Überschüsse sinken.
- Es gibt drei Formen: Beitragsverrechnung, Bonusrente und Schlussüberschuss; welche genutzt wird, legt der Versicherer bzw. der Tarif fest.
Definition: Was ist die Überschussbeteiligung?
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kalkuliert der Versicherer die Beiträge bewusst vorsichtig, um mögliche Kostenrisiken abzusichern. Fallen die tatsächlichen Ausgaben – zum Beispiel, weil weniger Versicherte berufsunfähig werden als erwartet – niedriger aus, entstehen finanzielle Überschüsse.
An diesen Überschüssen wird der Versicherungsnehmer beteiligt. Man spricht dann von einer Überschussbeteiligung; einige Versicherer nennen diese Überschüsse auch Risikogewinne.
Die Überschussbeteiligung kommt nicht nur in der BU, sondern auch in vielen privaten Rentenversicherungen zum Einsatz.
Wer profitiert von der Überschussbeteiligung?
Nach Paragraf 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat jeder Versicherungsnehmer einen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Der Versicherer muss die entstandenen Risikogewinne also an seine Kunden weitergeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Beteiligung an Überschüssen bereits in den Vertragsunterlagen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Wie genau ein Versicherer die Überschussbeteiligung umsetzt, unterscheidet sich je nach Berufsunfähigkeitsversicherung und Tarif. In vielen Fällen werden Versicherte jedoch bereits ab der nächsten Beitragszahlung an den Überschüssen beteiligt.
Welche Arten der Überschussbeteiligung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Überschussbeteiligung. Manche Versicherer bieten nur eine Variante an, während andere es dem Versicherten erlauben, die Form der Beteiligung in seinen Vertrag aufzunehmen. In der Regel stehen diese drei Arten zur Auswahl:
- Beitragsverrechnung
- Bonusrente
- Schlussüberschuss
Im Folgenden werden die drei gängigen Formen im Detail erklärt.
Überschussbeteiligung mit der Beitragsverrechnung
Bei der Beitragsverrechnung, auch Beitragssofortabzug genannt, wird der Versicherte direkt über eine Gutschrift an seinem Beitrag an den Überschüssen der Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligt. Dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag unmittelbar.
Sobald die Überschüsse wieder sinken, erhöht sich der Beitrag entsprechend. Da die Höhe der Überschüsse variieren kann, berechnet der Versicherer die Überschussbeteiligung jedes Jahr neu. Viele Versicherer empfehlen diese Form der Beteiligung, da sie den laufenden Beitrag spürbar entlasten kann.
Überschussbeteiligung mit der Bonusrente
Von der Bonusrente profitieren insbesondere Versicherte, die berufsunfähig werden und auf ihre Berufsunfähigkeitsrente angewiesen sind. Mit der Bonusrente erhalten sie zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Rente die Überschussbeteiligung. Diese wird nicht auf die Rente angerechnet, sondern ergänzend ausgezahlt.
Die Höhe der Auszahlung hängt von den tatsächlich erwirtschafteten Überschüssen ab und kann daher von Jahr zu Jahr variieren.
Überschussbeteiligung mit dem Schlussüberschuss
Bei einem Tarif mit Schlussüberschuss handelt es sich um eine Art Sparvertrag: Der Versicherte erhält die angesammelten Überschüsse zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, beispielsweise wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung endet.
In einigen Varianten zahlt der Versicherer den Schlussüberschuss auch im Leistungsfall oder bei Tod des Versicherten aus. Viele Versicherer raten jedoch von dieser Form der Überschussbeteiligung ab, da die Auszahlung erst spät erfolgt und weniger flexibel ist.
Es ist empfehlenswert, sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beraten zu lassen und einen Tarifvergleich durchzuführen, um die passende Form der Überschussbeteiligung zu wählen.
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abgerufen 03/2025, aktuelle Tarife können abweichen -
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