Erwerbsminderungsrente (ehemals Erwerbsunfähigkeitsrente)
Stand: 26.02.2026
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten Arbeitnehmer, die wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft in keinem Beruf mehr arbeiten können. Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung - doch die Voraussetzungen sind streng.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erwerbsminderungsrente bekommen Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können.
- Die Teilerwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten können.
- Können Sie höchstens 3 Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die volle EM-Rente.
- Die EM-Rente ist niedrig. Im Schnitt erhalten Erwerbsgeminderte unter 1.050 Euro monatlich (Stand 2024).
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn Sie Ihren jetzigen Beruf nur noch zu 50 Prozent ausüben können.
- Was ist die Erwerbsminderungsrente?
- Voraussetzungen
- Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
- Höhe der EM-Rente
- Hinzuverdienstgrenzen
- Erwerbsminderungsrente beantragen
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, die von der deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt wird.
Ein Anspruch auf diese Rente besteht für versicherte Arbeitnehmer,
- die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig sind
- und die die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente noch nicht erreicht haben.
Die Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen:
- Volle Erwerbsminderung: Sie können maximal drei Stunden täglich arbeiten
- Teilweise Erwerbsminderung: Sie können drei bis sechs Stunden täglich arbeiten
Achtung: Es geht hierbei nicht um Ihren erlernten Beruf oder um den Beruf, den Sie aktuell ausüben. Die Leistungsfähigkeit bezieht sich auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Tätigkeiten. Ein Dachdecker mit Rückenproblemen könnte theoretisch noch als Pförtner arbeiten und erhält demzufolge nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Was ist der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsrente?
Bis 2001 gab es von der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Leistungen:
- die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Personen, die ihren Beruf krankheitsbedingt nur noch zur Hälfte ausüben konnten
- die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) für Menschen, die gar nicht mehr arbeiten konnten und höchstens eine geringfügige Tätigkeit schafften
Mit der Rentenreform 2001 wurden diese Leistungen durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgelöst. Nur wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, profitiert noch von besonderen Vertrauensschutz-Regelungen.
Private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Den alten staatlichen Berufsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung gibt es nicht mehr. Daher ist es wichtig, dass Sie sich privat absichern: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie schützt Ihre Arbeitskraft und damit Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
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Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente
Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Bevor die Auszahlung der Rente erfolgt, prüft die DRV, ob die versicherte Person die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt.
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Voraussetzung
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Erklärung
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|---|---|
| Erwerbsminderung | Arbeitszeit max. 3 bis 6 Stunden täglich aufgrund von Krankheit/Behinderung in jedem Beruf |
| Reha-Maßnahmen | Rehabilitation kann die Arbeitsfähigkeit nachweislich nicht wiederherstellen |
| Wartezeit | Mindestens 5 Jahre Versicherung in der DRV vor Eintritt der Erwerbsminderung |
| Pflichtbeiträge | 36 Monate Beitragszahlung in den letzten 5 Jahren vor Erwerbsminderung |
| Altersgrenze | Sie haben das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht |
Wartezeiten im Detail
Was zählt zur allgemeinen Wartezeit:
- Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten
- Zeiten, in denen Sie staatliche Leistungen erhalten haben (Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld)
- Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting
Besonderheiten:
- Die erforderlichen 36 Monate Beitragszahlung müssen nicht zusammenhängend sein.
- Bei unverschuldeten Unterbrechungen dieser Pflichtbeitragszahlung (Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit) wird der fünfjährige Zeitraum vor der Erwerbsminderung um diese Phase verlängert.
Tipp: Wer eine jährliche Renteninformation erhält, hat auch die fünfjährige Wartezeit erfüllt.
Wer hat keinen Anspruch?
Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten keine EM-Rente.
Auch Berufsanfänger haben oft Probleme, da sie die allgemeine Wartezeit oder die 36-Monats-Regel nicht erfüllen können. Ihnen kommen aber bestimmte Ausnahmeregeln zugute.
Ausnahmen zur Wartezeitregelung
Unter folgenden Bedingungen gilt die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren als vorzeitig erfüllt:
- Bei Erwerbsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Dann reicht oft schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung. Sie müssen aber zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen sein.
- Wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Schul- oder Ausbildungsende auftritt: Es genügt dann, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr Beiträge gezahlt haben.
Sonderregel bei langer Erwerbsunfähigkeit: Auch ohne erfüllte Wartezeit erhalten Sie EM-Rente, wenn Sie 20 Jahre durchgehend erwerbsunfähig waren.
Näheres dazu regelt Paragraf 43 im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Aber selbst bei Anspruch erhalten Berufsanfänger oft nur sehr geringe Renten, vor allem, wenn sie bisher nur wenig verdient haben.
Mehr Sicherheit mit Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen besseren Schutz im Fall einer drohenden Erwerbsunfähigkeit. Sie zahlt bereits, wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf zur Hälfte nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch andere Arbeiten verrichten könnten.
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Kriterium
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BU-Versicherung
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Volle EM-Rente
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|---|---|---|
| Wann zahlt sie? | Ab 50 % Berufsunfähigkeit | Ab max. 3 h Arbeitsfähigkeit täglich |
| Welcher Beruf? | Ihr aktueller Beruf | Jede verfügbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt |
| Rentenhöhe | Selbst bestimmbar (bis 80 % des Nettos) | Abhängig von eingezahlten Beiträgen |
| Flexibilität | Individuell anpassbar | Gesetzlich festgelegt |
Für Selbstständige und andere Personen, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist die BU-Versicherung als Existenzsicherung ebenfalls ein Muss.
Worauf Sie dabei achten müssen und welche weiteren Vorteile die Versicherung bietet, erfahren Sie von unseren Verivox-Versicherungsexperten.
Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
Erwerbsunfähig sind Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch wenige Stunden täglich arbeiten können, und zwar in allen Berufen, nicht nur in Ihrem bisherigen Job.
Wenn Sie die EM-Rente beantragen, prüft die Rentenversicherung, wie viele Stunden Sie bei einer 5-Tage-Woche auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten könnten. Nach Ihrer Leistungsfähigkeit entscheidet sich, ob Sie die teilweise oder die volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Volle Erwerbsminderungsrente
Als voll erwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Die Art der Tätigkeit spielt keine Rolle.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird meist zunächst für drei Jahre befristet bewilligt und dann neu geprüft. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand nicht, läuft die Zahlung weiter. Bei Besserung kann die Rente gekürzt oder gestrichen werden.
Teilerwerbsminderungsrente
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie länger als drei, aber nur maximal sechs Stunden täglich arbeiten können.
Sie trägt 50 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Nach drei Jahren wird auch hier neu geprüft: Bei Besserung (mehr als sechs Stunden leistungsfähig) fällt die Rente weg. Bei Verschlechterung (unter drei Stunden) erhalten Sie die volle EM-Rente.
Bei welcher Krankheit erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?
Laut Gesetz reicht es, wenn eine Krankheit die Ursache für die Erwerbsminderung ist. Es muss keine bestimmte Diagnose sein. Dennoch gibt es einige Erkrankungen, die häufig zu einer Berufsunfähigkeit oder zu einer Erwerbsminderung führen können.
Häufige Krankheitsursachen für Erwerbsminderung (2024)
- Psychische Erkrankungen (Depression, Angst): 40,4 %
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen: 4,6 %
- Krebserkrankungen: 14,1 %
- Erkrankungen des Bewegungsapparats (Skelett, Muskeln, Bindegewebe): 9,9 %
- Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen: 3,2 %
Quelle: Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung (2025)
Besonderheiten zur Erwerbsminderung
Schwerbehinderung ist nicht gleich Erwerbsminderung
Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung. Für den Bezug einer EM-Rente ist entscheidend, ob Sie überhaupt noch arbeiten können. Ein Berufskraftfahrer mit einseitiger Sehbehinderung könnte beispielsweise noch im Büro oder als Pförtner arbeiten. Dann liegt aus Sicht der DRV keine Erwerbsminderung vor.
Arbeitsmarktrente: Volle Rente trotz Teilarbeitsfähigkeit
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie normalerweise nur die halbe EM-Rente. Gibt es jedoch keine passenden Teilzeitjobs, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Das ist das Prinzip der Arbeitsmarktrente.
Die Rentenversicherung prüft dazu automatisch, ob geeignete Teilzeitstellen am Arbeitsmarkt verfügbar sind. Dazu werden unter anderem auch Stellungnahmen von der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Gibt es keine Teilzeitstellen, die Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen, wird die volle EM-Rente bewilligt.
Die Arbeitsmarktrente schützt Sie davor, aufgrund von Arbeitsplatzmangel finanziell benachteiligt zu werden.
Die Rente wird befristet bewilligt, eine Entfristung ist nicht möglich
Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie lange Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und wie hoch Ihr Einkommen war. Laut Statistiken der Deutschen Rentenversicherung erhielten Personen, die 2024 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen, im Durchschnitt 1.041 Euro pro Monat. Zum Vergleich: 2023 lag der Durchschnitt noch bei 1.001 Euro.
Durchschnittliche Zahlbeträge für Neurentner 2024:
- Erwerbsminderungsrente insgesamt: 1.041 Euro pro Monat
- Volle Erwerbsminderungsrente: 1.099 Euro pro Monat
- Teilerwerbsminderungsrente: 611 Euro pro Monat
Betrachtet man alle laufenden Erwerbsminderungsrenten, lag der monatliche Zahlbetrag Ende 2024 im Schnitt bei rund 1.027 Euro. Dabei handelt es sich um den sogenannten Zahlbetrag (Netto vor Steuern), also nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Steuern sind darin noch nicht berücksichtigt.
Die Zahlen stammen aus aktuellen Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung (Rentenversicherung in Zeitreihen 2025).
Hinweis: Die EM-Rente deckt in vielen Fällen nur einen Teil des vorherigen Einkommens und kann das Erwerbseinkommen nicht vollständig ersetzen.
Ihre persönliche Rentenhöhe erfahren
Wenn Sie in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich Ihre Renteninformation. Dort sehen Sie unter anderem, wie hoch Ihre Rente bei voller Erwerbsminderung voraussichtlich ausfällt.
Achtung: Es handelt sich bei dieser Summe um die Bruttorente. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern gehen davon noch ab.
So wird die EM-Rente berechnet
Die Erwerbsminderungsrente wird ähnlich wie die Altersrente berechnet. Das Grundprinzip:
- Je höher Ihr Einkommen war und je länger Sie Beiträge gezahlt haben, desto mehr Entgeltpunkte sammeln Sie.
- Diese Punkte bestimmen die Höhe Ihrer Rente.
Da die Rente bei Erwerbsminderung jedoch vorzeitig beginnt, gelten zwei Besonderheiten: die Zurechnungszeit und der Rentenabschlag.
Zurechnungszeit
Die Erwerbsminderung tritt im Durchschnitt ab etwa 50 Jahren auf. Bis dahin haben die meisten Menschen noch nicht sehr viele Rentenpunkte gesammelt. Ohne Zurechnungszeit wäre die Rente entsprechend niedrig.
Die Zurechnungszeit gleicht diese Lücke aus:
- Die Rentenversicherung rechnet so, als hätten Sie mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zum gesetzlichen Rentenalter weitergearbeitet und Beiträge gezahlt.
- Dadurch erhöht sich die EM-Rente deutlich gegenüber einer Berechnung ohne Zurechnungszeit.
Beispiel: Sie müssen im Jahr 2026 mit 52 Jahren wegen Krankheit Erwerbsminderungsrente beantragen und haben bis dahin 27 Jahre Beiträge gezahlt. Für Renten, die 2026 beginnen, endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten. Ihre Versicherungszeit wird daher so behandelt, als hätten Sie bis zu diesem Alter mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen weitergearbeitet. Dadurch werden Ihnen zusätzlich 14 Jahre und 3 Monate angerechnet – Ihre monatliche Rente fällt entsprechend höher aus.
Zurechnungszeiten in den kommenden Jahren
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Rentenbeginn im Jahr
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Zurechnungszeit gerechnet bis
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|---|---|
| 2026 | 66 Jahre 3 Monate |
| 2027 | 66 Jahre 4 Monate |
| 2028 | 66 Jahre 6 Monate |
| 2029 | 66 Jahre 8 Monate |
| 2030 | 66 Jahre 10 Monate |
| 2031 | 67 Jahre |
Quelle: § 253a SGB VI
Rentenabschlag
Seit 2024 gilt: Eine Erwerbsminderungsrente ist abschlagsfrei, wenn Sie bei Rentenbeginn mindestens 65 Jahre alt sind. Beginnt die Rente früher, wird sie dauerhaft gekürzt.
Für jeden Monat, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Der Abschlag ist auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.
Wichtig: Dieser Abschlag bleibt auch bei einer späteren Umwandlung in eine Altersrente bestehen.
Jährliche Anpassungen und Zuschläge
Ihre Erwerbsminderungsrente wird einmal jährlich zum 1. Juli angepasst, um Preis- und Lohnentwicklungen Rechnung zu tragen. Im Juli 2025 wurde die Rente um 3,74 Prozent erhöht. Die Anpassung für Juli 2026 richtet sich nach der aktuellen Rentenanpassung, die die Deutsche Rentenversicherung jeweils im Frühjahr bekannt gibt.
Darüber hinaus gibt es einen automatischen Alterszuschlag für ältere EM-Rentner, der zusätzlich zur regulären Rente gezahlt wird. Er gilt für Personen, deren Rentenbeginn in folgenden Zeiträumen liegt:
- 7,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen 2001 bis 2014
- 4,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen 2014 bis 2018
Den Zuschlag müssen Sie nicht extra beantragen – er wird automatisch berechnet und zusammen mit der Rente ausgezahlt.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Da die Erwerbsminderungsrente in vielen Fällen allein nicht zum Leben ausreicht, dürfen Sie zusätzliches Einkommen erzielen, sofern Ihre Gesundheit dies zulässt. Allerdings gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, die Sie nicht überschreiten sollten, um Kürzungen Ihrer Rente zu vermeiden.
Hinzuverdienstgrenzen 2026
Für den Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente gelten unterschiedliche Grenzen je nach Art der Rente:
Für eine volle Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2026 bei 20.763,75 € jährlich.
Verdienen Sie mehr, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf Ihre monatliche Rente angerechnet. Dazu wird der Mehrbetrag zunächst durch 12 geteilt, anschließend werden 40 Prozent dieses Betrags von der Rente abgezogen.
Beispielrechnung: Petra erhält eine volle EM-Rente von 850 Euro monatlich und verdient als Aushilfe 22.000 Euro im Jahr. Sie überschreitet damit die Hinzuverdienstgrenze um 1.236,25 Euro (22.000 Euro – 20.763,75 Euro). Das Zwölftel dieser Differenz beträgt etwa 103,02 Euro, davon werden 40 Prozent berechnet, also rund 41 Euro monatlich, die von ihrer Rente abgezogen werden.
Bei einer Teilerwerbsminderungsrente ist die Berechnung etwas komplexer. Hier liegt die Grenze für 2026 bei mindestens 41.527,50 Euro pro Jahr. Die tatsächliche Hinzuverdienstgrenze wird jedoch individuell auf Basis Ihres höchsten Einkommens der letzten 15 Jahre ermittelt.
Auch hier gilt: Verdienen Sie mehr als diese persönliche Grenze, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf Ihre monatliche EM-Rente angerechnet.
Leistungsvermögen nicht überschreiten
Bei einer Erwerbsminderung geht die DRV davon aus, dass Sie nicht mehr als drei Stunden (volle EM) beziehungsweise höchstens sechs Stunden (teilweise EM) täglich arbeiten können. Überschreiten Sie diese Einschränkung oder arbeiten an sechs statt fünf Tagen pro Woche, wirken Sie leistungsfähiger als angenommen. Die Rentenversicherung kann dann Ihre gesamte Rente streichen.
Probearbeit für EM-Rentner: Neue Chance in den Beruf zurückzukehren
Seit 2024 können Erwerbsminderungsrentner bis zu sechs Monate auf Probe arbeiten, ohne ihre Rente zu verlieren. Das macht die Rückkehr ins Berufsleben deutlich sicherer.
Was ist neu?
Früher war die Rückkehr in den Job für EM-Rentner riskant: Wer wieder arbeiten wollte, setzte seine EM-Rente aufs Spiel und musste oft bereits erhaltene Zahlungen zurückgeben. Das hielt viele vom Arbeitsversuch ab.
Jetzt können Sie sechs Monate arbeiten und dabei Ihre Rente behalten. Wird daraus ein dauerhafter Job, müssen Sie nichts zurückzahlen. Klappt es nicht, ändert sich nichts an Ihrer EM-Rente. Sie müssen auch den Antragsprozess nicht neu durchlaufen.
Wichtig: Informieren Sie die Rentenversicherung vorab über Art der Tätigkeit, Arbeitszeit und Verdienst.
Erwerbsminderungsrente beantragen
Die DRV empfiehlt, die Rente innerhalb von drei Monaten zu beantragen, sobald Sie alle Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen.
Beispiel: Sie sind ab Januar erwerbsgemindert und erfüllen alle Bedingungen für die EM-Rente. Dann müssen Sie bis Ende März den Antrag stellen, sonst verlieren Sie Geld.
Wo können Sie den Antrag stellen?
- Online im eService der Deutschen Rentenversicherung
- Vor Ort in Beratungsstellen der Rentenversicherung
- Per Post an die Deutsche Rentenversicherung
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen wie Ausweis brauchen Sie:
- eine Liste aller Krankheiten und Beschwerden
- die Namen und Adressen Ihrer behandelnden Ärzte
- Nachweise über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte
- Berichte über Untersuchungen durch Krankenkasse, Arbeitsamt oder Berufsgenossenschaft (falls vorhanden)
- eine chronologische Liste aller beruflichen Tätigkeiten
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Tipp
Wenn Sie schon ärztliche Unterlagen haben, legen Sie diese gleich mit dem Antrag bei. Das kann das Verfahren beschleunigen.
Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt: Was nun?
Ihr Antrag wurde abgelehnt oder Sie erhalten nur die halbe EM-Rente bewilligt? Dann haben Sie nur einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Für den ersten Widerspruch reicht ein einfaches Schreiben an die Rentenversicherung. Eine ausführliche Begründung können Sie später nachreichen. Das gibt Ihnen Zeit, sich zu orientieren und Hilfe zu organisieren.
Hilfe holen: Sie sind nicht allein
Kostenlose Beratung erhalten Sie bei:
- Sozialverbänden (VdK, SoVD)
- Gewerkschaften
- Beratungsstellen der Rentenversicherung
Gerade wenn Sie krank sind, kann dieser Widerspruch-Prozess sehr belastend und kräftezehrend sein. Die Sozialverbände kennen sich mit solchen Verfahren und Fristen aus. Sie helfen Ihnen dabei, die richtigen Argumente zu finden. Bei komplexeren Fällen ist auch ein Fachanwalt für Sozialrecht empfehlenswert. Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird: Dann können Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Spätestens jetzt sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen.
Tipp
Bewahren Sie alle Unterlagen auf und dokumentieren Sie weiterhin Ihre gesundheitlichen Probleme.
Häufig gestellte Fragen
2024 erhielten EM-Rentner im Schnitt 1.027 Euro monatlich ausgezahlt (nach Abzug der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die genaue Höhe hängt von Ihren eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung ab. Schauen Sie in Ihre jährliche Renteninformation. Dort steht, welche Rente wegen voller Erwerbsminderung Sie erhalten würden.
Sie haben Anspruch auf EM-Rente, wenn Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Außerdem sollte Ihre Arbeitsfähigkeit auf maximal drei bis sechs Stunden täglich in jedem Beruf beschränkt sein. Reha-Maßnahmen können den Gesundheitszustand nicht verbessern. Zudem dürfen Sie noch nicht im Rentenalter sein.
Die EM-Rente hat zwei große Nachteile: Sehr hohe Hürden und sehr niedrige Zahlungen. Sie müssen nachweisen, dass Sie in allen möglichen Erwerbstätigkeiten nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Das ist sehr schwer zu erfüllen. Selbst wenn Sie die Rente erhalten, liegt sie laut Statistik meist unter 1.050 Euro monatlich (vor Steuern) und reicht oft nicht zum Leben.
Die EM-Rente wirkt sich sowohl positiv als auch negativ auf Ihre spätere Altersrente aus.
Positiv: Dank der Zurechnungszeit wird die Zeit bis zum regulären Rentenalter mitgerechnet, als hätten Sie weitergearbeitet. Das erhöht Ihre spätere Altersrente.
Negativ: Der Abschlag auf Ihre EM-Rente (meist bis zu 10,8 Prozent) bleibt dauerhaft bestehen und wird auch von Ihrer Altersrente abgezogen.
Die Rente wird ganz oder teilweise gestrichen. Seit 2024 können Sie sechs Monate auf Probe arbeiten, ohne die Rente zu verlieren. Klappt es nicht, kehren Sie problemlos zur EM-Rente zurück.
Zwischen der ärztlichen Feststellung der Erwerbsminderung und der ersten Rentenzahlung vergeht in der Regel etwa ein halbes Jahr. Für Arbeitnehmer ist diese Zeit finanziell abgesichert: Zunächst gibt es bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, anschließend springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein.