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Absicherung bei Berufsunfähigkeit für Beamte

Dienstunfähigkeitsversicherung im Vergleich

Dienstunfähigkeit

Haben Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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  • Bis zu 433 € sparen

    Berechnungsgrundlage - Jahresersparnis
    Alter: 25 Jahre / Rente: 1.000 Euro / Absicherung bis 67 / Beruf: Industriekaufmann/-frau / Ausbildung: Bachelor / Bürotätigkeit: 100% Bürotätigkeit / Nichtraucher

    Günstigster Jahresbeitrag
    Versicherer: Signal Iduna, Tarif: SI WorkLife EXKLUSIV, Monatliche Zahlung: 29,39 Euro (Jahresbeitrag: 352,68 Euro)

    Teuerster Jahresbeitrag
    Versicherer: Universa, Tarif: SBU, monatliche Zahlung: 65,48 Euro (Jahresbeitrag: 785,76 Euro)

    abgerufen 03/2025, aktuelle Tarife können abweichen

  • Kein Risiko: Unverbindlich

  • Über 8 Mio. Kunden seit 1998

Verivox-Kunden: 95 Prozent positive Bewertungen auf Trustpilot

4,8 von 5 möglichen Sternen. Damit erzielt Verivox auf dem Kundenbewertungsportal Trustpilot das Prädikat "Hervorragend" im so genannten Trust Score. Fast 50.000 Kunden haben hier schon die Services von Verivox bewertet und ihre Erfahrungen geschildert – 95 Prozent davon positiv. Dabei stammen fast alle Bewertungen von Kunden, die über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben und von Verivox eine entsprechende Einladung zur Abgabe einer Bewertung erhalten haben. Die restlichen Bewertungen stammen aus so genannten organischen Bewertungen, die jeder hinterlassen kann, oder aus Weiterleitungen zu Trustpilot von unserer Homepage.

Zu den Auszeichnungen

eKomi-Kundenauszeichnung: 97 Prozent Zufriedenheit

Die eKomi-Kundenauszeichnung ist eine externe, neutrale Bewertungsplattform. Mehr als eine Viertelmillion Verbraucher beurteilten dort bislang den Service von Verivox – und rund 97 Prozent sind zufrieden. Dabei stammen 100% aller Bewertungen von Kunden, welche über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben, denn eine Bewertung kann ausschließlich auf Einladung von Verivox abgegeben werden und diese Einladung erhalten nur Kunden, die Verivox tatsächlich für einen Wechsel genutzt haben. Das eKomi-Siegel nimmt tagesaktuell neue Kundenmeinungen auf und fordert so von Unternehmen stetig neue Top-Leistungen ein.

Zu den Auszeichnungen

Bis zu 69% sparen

Alter: 33
Rente: 2.000 €
Absicherung bis zum 67. Lebensjahr
Industriekaufmann/frau
Studium (Bachelor/ Universität)
20% Büro 80% körperlich tätig
Nichtraucher

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte haben bei Dienstunfähigkeit oft eine Versorgungslücke, weil die gesetzliche Absicherung das frühere Einkommen oft nicht vollständig ersetzt.
  • Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte nicht aus, weil sie bei Dienstunfähigkeit unter Umständen gar nicht zahlt.
  • Wichtig ist eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsklausel, damit die Entscheidung des Dienstherrn auch dazu führt, dass der Versicherer zahlt.
  • Leistungen und Laufzeit müssen zum Beamtenstatus passen, etwa für Anwärter, Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit.
  • Was eine DU leistet und was sie kostet, hängt von der persönlichen Situation ab und wird weiter unten anhand von Beispielen erläutert

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)?
  2. Wann zahlt eine DU?
  3. Dienstunfähig oder berufsunfähig?
  4. Für wen ist die DU sinnvoll?
  5. Wie sind Beamte gesetzlich abgesichert?
  6. Kosten & Kostenbeispiele
  7. DU-Klausel & weitere Leistungen
  8. FAQ

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist eine besondere Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie sichert das Einkommen, wenn sie ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können, und zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente.

Der Vertrag enthält eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel ist für Beamte entscheidend, da bei ihrem Arbeitsverhältnis andere Regelungen gelten als bei Angestellten.

Ursachen für Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit kann jede verbeamtete Person treffen. Auch wer eine reine Schreibtischtätigkeit ausübt, kann so schwer erkranken, dass er seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann.

Dienstunfähigkeit betrifft viele Beamte

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2024 rund 17 Prozent der neu pensionierten Beamtinnen und Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Das durchschnittliche Alter lag dabei bei 55,8 Jahren.

Häufige Ursachen für Dienstunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, wie Burnout oder Depression. Aber auch länger andauernde körperliche Erkrankungen oder schwere Krankheiten wie Krebs oder die Folgen einer Chemotherapie können zu einer Dienstunfähigkeit führen.

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Warum brauchen Beamte eine Versicherung bei Dienstunfähigkeit?

Ob ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird, richtet sich nach beamtenrechtlichen Vorgaben.

Die staatliche Versorgung reicht in solchen Fällen oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Besonders Beamtenanwärter und Beamte auf Probe oder auf Widerruf sind betroffen, da sie bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können.

Aber auch Beamte auf Lebenszeit müssen trotz Ruhegehalt häufig mit einer finanziellen Lücke rechnen.

Eine zusätzliche, private Absicherung ist daher für Beamte besonders sinnvoll. Sie hilft, Einkommensverluste aufzufangen und sorgt für finanzielle Sicherheit im Ernstfall.

Dienstunfähigkeit richtig absichern

Ob und wie gut Sie im Ernstfall abgesichert sind, hängt stark von Ihrem Beamtenstatus und den Vertragsdetails ab. Eine persönliche Einschätzung hilft, Versorgungslücken zu erkennen und passende Tarife einzuordnen.

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Wann zahlt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Wird ein Beamter dauerhaft krank, prüft zunächst ein Amtsarzt, ob er seinen Dienst noch ausüben kann. Auf dieser Grundlage entscheidet der Dienstherr – also der Bund, ein Bundesland oder eine Kommune – über die weiteren dienstrechtlichen Schritte, etwa eine Entlassung aus dem Dienst oder eine Versetzung in den Ruhestand. Dieser Ablauf ist im Beamtenrecht klar geregelt.

Rolle der Dienstunfähigkeitsklausel

Ob die Dienstunfähigkeitsversicherung diese Entscheidung als Leistungsfall akzeptiert, hängt jedoch vom Vertrag ab. Eine Zahlung erfolgt nur dann, wenn der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel oder Beamtenklausel) enthält. In diesem Fall richtet sich der Versicherer nach der Entscheidung des Dienstherrn und zahlt die vereinbarte monatliche DU-Rente. Eine zusätzliche Prüfung der Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfolgt nicht.

Fehlende DU-Klausel

Fehlt eine echte Beamtenklausel, kann es trotz festgestellter Dienstunfähigkeit zu Problemen kommen. Dann prüft der Versicherer selbst, ob zusätzlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf eine Rentenzahlung.

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist daher, dass der BU-Vertrag für Beamte eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Persönliche Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Welche Absicherung für Sie sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Beamtenstatus ab. Da sich Tarife und Dienstunfähigkeitsklauseln teils deutlich unterscheiden, ist eine professionelle Beratung hilfreich, um die richtigen Optionen einzuordnen.

Hinterlassen Sie einige Angaben zu Ihrer Situation und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unsere Versicherungsexperten vergleichen passende Tarife, erklären die Unterschiede verständlich und unterstützen Sie dabei, Klarheit über Ihre Absicherungsmöglichkeiten zu gewinnen.

Beratung vereinbaren

Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Beide Versicherungen haben das gleiche Ziel: Sie sichern Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Der Unterschied liegt hauptsächlich darin, wie der Leistungsfall festgestellt wird.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheitsbedingt dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßgeblich ist dabei, welche konkreten beruflichen Tätigkeiten noch möglich sind.

Um eine Leistung von der BU zu erhalten, müssen Sie als Versicherter die Berufsunfähigkeit gegenüber dem Versicherer nachweisen. Der Versicherer prüft dazu ärztliche Unterlagen, kann eigene Gutachter einschalten und entscheidet anschließend, ob er die Berufsunfähigkeit anerkennt.

Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?

Für Beamte gelten andere Maßstäbe. Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen.

Nach dem Beamtenrecht ist dies der Fall, wenn:

  • der Beamte krankheitsbedingt nicht dienstfähig ist,
  • er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und
  • nicht zu erwarten ist, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate wiederhergestellt wird.

Die rechtliche Grundlage dafür ist § 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Ähnliche Regelungen finden sich aber auch in den Beamtengesetzen der Länder.

Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, stellt der Amtsarzt fest. Auf dieser Basis entscheidet der Dienstherr. Maßgeblich ist dabei das Beamtenrecht und keine Prozentgrenze wie bei der Berufsunfähigkeit.

Wichtig: Dienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Ruhestand. Zunächst wird geprüft, ob eine anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst möglich ist.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung vereinfacht zusammen:

Merkmal
Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Für wen? Speziell für Beamte und Beamtenanwärter Angestellte, Studierende, Selbstständige, Freiberufler, auch Beamte
Wann zahlt sie? Bei offiziell festgestellter Dienstunfähigkeit Wenn der aktuelle Beruf dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann
Wer prüft den Leistungsfall? Bei DU-Klausel reicht die Entscheidung des Dienstherrn aus Der Versicherer prüft anhand ärztlicher Unterlagen
Maßstab der Prüfung Beamtenrechtliche Dienstfähigkeit Konkrete berufliche Tätigkeiten

Wichtig zum Verständnis

Ein Beamter kann dienstunfähig sein, ohne im Sinne der Versicherung als berufsunfähig zu gelten.

So ist es möglich, dass ein Beamter vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt wird, nach den Regeln der Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch noch zu 60 Prozent arbeitsfähig ist. In diesem Fall muss eine normale BU keine Rente zahlen.

Wer verbeamtet ist, sollte daher unbedingt darauf achten, dass der Schutz eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich für alle Menschen relevant, die eine Beamtenlaufbahn anstreben oder bereits verbeamtet sind. Denn trotz gesetzlicher Absicherung gibt es bei Dienstunfähigkeit mitunter eine erhebliche Einkommenslücke, wenn keine passende Vorsorge vorhanden ist.

Empfohlen für

  • Beamtenanwärter (z.B. Referendare)
  • Beamte auf Probe und auf Widerruf
  • Junge Beamte in den ersten Dienstjahren
  • Beamte auf Lebenszeit
  • Studierende, die eine Beamtenkarriere anvisieren
  • Soldaten auf Zeit
Nicht nötig für
  • Personen, die keine Beamtenlaufbahn verfolgen

  • Angestellte im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte)

Hinweis: Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten die normalen Regeln der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Spezielle DU für Polizisten, Feuerwehrleute & Co

Für Beamte bei Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr gelten häufig besondere Regelungen zur Dienstunfähigkeit, etwa die sogenannte Polizeidienstunfähigkeit. Aufgrund der hohen körperlichen und psychischen Anforderungen kann bereits eine eingeschränkte Einsatzfähigkeit ausreichen, um als dienstunfähig zu gelten – zum Beispiel, wenn der Einsatzdienst oder das Führen der Dienstwaffe nicht mehr möglich ist. Deshalb ist für diese Berufsgruppen eine speziell ausgestaltete Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Wie sind Beamte bei Dienstunfähigkeit gesetzlich abgesichert?

Wie die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit aussieht, hängt stark vom Beamtenstatus ab.

Beamte: Versorgungslücke mit der BU-Versicherung schließen

Beamte auf Widerruf und auf Probe

Beamtenanwärter in der Ausbildung sowie Beamte in der Probezeit werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Anschließend erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente (EMR) besteht dort jedoch nur, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Bei kurzen Dienst- beziehungsweise Versicherungszeiten fällt die EMR sehr gering aus und reicht nicht, um die entstehende Einkommenslücke zu schließen. Zudem sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung recht hoch.

Für Beamte auf Widerruf und auf Probe besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Ein staatlicher Unterhaltsbeitrag wird nur gezahlt, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist.

Soldaten auf Zeit

Auch hier endet das Dienstverhältnis bei Dienstunfähigkeit mit einer Entlassung und einer Nachversicherung. Zwar erhalten Soldaten auf Zeit Übergangsgebührnisse und eine Übergangsbeihilfe, dennoch kann hier eine erhebliche Einkommenslücke entstehen.

Beamte auf Lebenszeit

Werden Beamte auf Lebenszeit für dienstunfähig erklärt, haben sie grundsätzlich Anspruch auf ein Ruhegehalt, sofern sie mindestens fünf Jahre verbeamtet waren. Diese Wartezeit entfällt bei einem Dienstunfall.

Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Pro Jahr werden 1,79375 Prozent angerechnet, maximal sind 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge möglich. Diesen Anteil erreichen Beamte, die etwa 40 Dienstjahre vorweisen können.

Zusätzlich kann laut § 13 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bei einer Dienstunfähigkeit eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt werden. Sie soll fehlende Dienstjahre teilweise ausgleichen, ersetzt aber keine volle Dienstzeit bis zum Ruhestand.

Gesetzliche Mindestversorgung

Unabhängig von der Dienstzeit gilt für Beamte auf Lebenszeit, die die fünfjährige Wartezeit erfüllt haben, eine gesetzliche Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Ist dies günstiger, greift ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt in Höhe von 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich 30,68 Euro.

Jüngere Beamte auf Lebenszeit erhalten bei frühzeitiger Dienstunfähigkeit häufig nur diese Mindestversorgung. Zudem können bei einem vorzeitigen Ruhestand Versorgungsabschläge anfallen. Dadurch liegt das Ruhegehalt oft deutlich unter dem letzten Einkommen.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung variieren sehr stark. Einen fixen Preis gibt es nicht, weil sehr viele individuelle Faktoren in die Berechnung einfließen.

Wovon hängt die Höhe des Beitrags ab?

Folgende Kriterien bestimmen den Preis:

  • Alter bei Vertragsabschluss (Eintrittsalter)
  • Laufzeit des Vertrages
  • Gesundheitszustand
  • Risiko des Berufs
  • Höhe der DU-Rente
  • Leistungsumfang

Junge Beamte können sich zu geringeren Beiträgen absichern als Beamte, die erst später eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Erwägung ziehen.

Kostenbeispiele

Die folgenden Kostenbeispiele sollen einen ersten Eindruck von möglichen Beiträgen geben. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung, zeigen aber typische Größenordnungen bei den Versicherungskosten.

In den Tarifbeispielen werden jeweils zwei Beiträge genannt:

  • Der Beitrag vor Verrechnung ist der garantierte Höchstbeitrag oder auch der Bruttobetrag. Diesen darf der Versicherer maximal verlangen.
  • Der Beitrag mit Überschüssen zeigt, wie hoch der Beitrag aktuell nach Verrechnung von Überschüssen ausfällt. Dieser niedrigere Beitrag mit Überschussbeteiligung ist nicht garantiert und kann sich im Laufe der Zeit ändern.

Tarifbeispiel: Verbeamteter Polizist

Tarif
SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
Kosten vor Verrechnung 102,40 Euro
mit Überschüssen 66,56 Euro

Das Beispiel basiert auf folgenden Annahmen: 18 Jahre alt, Laufzeit der DU bis zum Alter von 63 Jahren, versicherte DU-Rente 1.500 Euro.

Tarif
die Bayerische
Kosten vor Verrechnung 118,51 Euro
mit Überschüssen 75,25 Euro

Das Beispiel basiert auf folgenden Annahmen: 25 Jahre alt, Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung bis zum Alter von 63 Jahren, versicherte DU-Rente 1.500 Euro.

Tarifbeispiel Lehrer

Tarif
SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
Kosten vor Verrechnung 81,59 Euro
mit Überschüssen 53,03 Euro

Das Beispiel basiert auf folgenden Annahmen: 23 Jahre alt, Laufzeit der DU bis zum Alter 63 Jahren, versicherte DU-Rente 1.500 Euro.

Tarif
die Bayerische
Kosten vor Verrechnung 76,68 Euro
mit Überschüssen 48,69 Euro

Das Beispiel basiert auf folgenden Annahmen: 30 Jahre alt, Laufzeit der DU bis zum Alter 63 Jahren, versicherte DU-Rente 1.500 Euro.

Quelle: Eigene Berechnungen des Verivox-Versicherungsberater-Teams (Stand: April 2025)

Auf die Dienstunfähigkeitsklausel kommt es an

Das Kernstück der Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Dienstunfähigkeitsklausel. Sie macht den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung aus. Und sie entscheidet darüber, ob die Versicherung im Ernstfall zahlt oder nicht.

Welche DU-Klauseln gibt es?

Empfohlen

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
  • Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (z.B. für Polizeibeamte)

Eingeschränkt oder nachteilig

  • Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

➞ Je nach Beamtenstatus sind nicht alle Klauseln gleich gut geeignet.

DU-Klauseln – Kurz erklärt

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Enthält der Vertrag eine echte Beamtenklausel, verzichtet die Versicherung auf eine eigene Überprüfung der Dienstunfähigkeit. Sie erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an. Wird der Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder entlassen, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel prüft der Versicherer selbst, ob eine Dienstunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt. Das kann dazu führen, dass ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, die Versicherung aber nicht zahlt, weil die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die Versetzungsurkunde allein reicht dann als Nachweis nicht aus.

Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Diese Klausel ist besonders für Beamtenanwärter sowie Beamte auf Probe oder Widerruf wichtig. Sie stellt sicher, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn der dienstunfähige Beamte noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist.

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Sieht der Vertrag eine unvollständige Beamtenklausel vor, zahlt die Versicherung nur, wenn Beamte auf Lebenszeit dienstunfähig werden. Anwärter und Beamte auf Probe gehen leer aus.

Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

Diese Klausel benötigen vor allem Beamte im Vollzugsdienst, beispielsweise Polizisten oder Feuerwehrleute. Mit dieser Klausel berücksichtigt der Versicherer die besonderen Ansprüche in diesen Berufen. Zum Beispiel kann ein Polizeibeamter bereits aus dem aktiven Dienst ausscheiden, weil er wegen einer Verletzung an der Hand seine Dienstwaffe nicht mehr benutzen kann.

Beispiel für eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsklausel (Muster)

"Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustands nach beamtenrechtlichen Vorschriften dauerhaft außerstande ist, seinen Dienst auszuüben, und aus diesem Grund vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird.

In diesem Fall gilt die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen. Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit."

Hinweis: Der genaue Wortlaut kann je nach Versicherer variieren. Entscheidend ist, dass die Versicherung die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt, dass die DU-Klausel für alle Beamtenstatus gilt und der Versicherer auf eine eigene Prüfung verzichtet.

Weitere wichtige Leistungen bei der DU

Die vereinbarte Rente sollte zusammen mit dem Ruhegehalt möglichst nah an das bisherige Nettoeinkommen heranreichen, um den Lebensstandard zu sichern.

Der Versicherungsschutz sollte erst mit Beginn der Pension enden. Andernfalls kann kurz vor dem Ruhestand eine Versorgungslücke entstehen.

Die Nachversicherungsgarantie ist wichtig, um die DU-Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen zu können, etwa bei Gehaltssteigerungen oder familiären Veränderungen.

Eine Dynamik sorgt dafür, dass Beitrag und Rente regelmäßig steigen und der Versicherungsschutz nicht durch Inflation an Wert verliert.

Sollten Sie im Laufe Ihres Berufslebens doch in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bleibt der Versicherungsschutz bestehen und greift dann bei Berufsunfähigkeit.

Welche dieser Leistungen im Einzelfall entscheidend sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Ein Vergleich von Dienstunfähigkeitsversicherungen hilft dabei, passende Tarife zu finden. In einer persönlichen Beratung klären wir Ihre Optionen und mögliche Versorgungslücken.

Angebot erhalten

Sonderfall: Teil-Dienstunfähigkeit

Nicht immer liegt eine vollständige Dienstunfähigkeit vor. In manchen Fällen können Beamte ihren Dienst nur noch eingeschränkt ausüben. Der Dienstherr reduziert dann die Arbeitszeit – und entsprechend auch die Bezüge.

Als Teil-Dienstunfähigkeit gilt, wenn ein Beamter noch mindestens 50 Prozent seiner Arbeitszeit leisten kann. In diesem Fall werden die Bezüge ebenfalls gekürzt. Zwar gibt es eine Ausgleichszahlung, das bisherige Einkommen wird jedoch nicht vollständig ersetzt.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann helfen, diese Einkommenslücke zu schließen. Wichtig ist dann, dass der DU-Vertrag Leistungen auch bei Teil-Dienstunfähigkeit vorsieht.

Häufig gestellte Fragen

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist für Beamte sinnvoll, da die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit oft nicht ausreicht. Je nach Beamtenstatus kann es zu deutlichen Einkommenslücken kommen. Die DU hilft, diese Lücke zu schließen und sorgt für finanzielle Sicherheit im Ernstfall.

In vielen Fällen nicht. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt nur, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Beamte können jedoch dienstunfähig sein, ohne als berufsunfähig zu gelten. Deshalb benötigen Beamte eine DU beziehungsweise eine BU mit einer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsklausel.

In diesem Fall zahlt eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) häufig keine Rente. Genau hier liegt das Risiko für Beamte. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine BU mit DU-Klausel stellt sicher, dass die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn auch zu einer Versicherungsleistung führt.

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Besonders für Beamtenanwärter und junge Beamte ist der Abschluss sinnvoll, da die Beiträge in jungen Jahren meist günstiger sind und der Gesundheitszustand noch keine Rolle spielt. Zudem ist die gesetzliche Absicherung für Beamtenanwärter noch mangelhaft.

Ein späterer Abschluss ist oft teurer oder nur eingeschränkt möglich.

Die Laufzeit sollte idealerweise bis zum Beginn der Pension reichen. Endet der Vertrag früher, kann kurz vor dem Ruhestand eine Versorgungslücke entstehen, wenn eine Dienstunfähigkeit eintritt, der Versicherungsschutz aber bereits ausgelaufen ist.

Das Ruhegehalt hängt von der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der Besoldung ab. Maximal beträgt es 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge. Bei einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit liegt das Ruhegehalt jedoch häufig deutlich darunter, insbesondere bei wenigen Dienstjahren.

Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel zählen sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Ob und in welcher Höhe sie sich steuerlich auswirken, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und davon, ob die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft sind.

Eine individuelle Beratung kann hier sinnvoll sein.

Jenny Gebel

Geschrieben von:
Jenny Gebel, Content Manager Insurance

Stand: 27.01.2026