Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel
-
Bis zu 1.168 € sparen
Ort: 22175 Hamburg, Haustyp: Einfamilienhaus, Baujahr: 2026, Weitere Gebäudeangaben: 220 qm, Wohnfläche 200 qm Erdgeschoss + Obergeschoss, 20 qm Dach, mit Fußbodenheizung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel: ja, Elementarschäden: nein, Laufzeit: 1 Jahr, SB: ja, bis zu 1.000 Euro, Zahlweise: jährlich, Günstigster Tarif: WGV Basis, 173, 01 Euro pro Jahr; Teuerster Tarif: K&M allsafe case prime, 1.341,73 Euro pro Jahr. Berechnet: 01/2026
-
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
Nr. 1 Vergleich
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger. Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2025 die Nr. 1 der Vergleichsportale.
Verivox-Kunden: 95 Prozent positive Bewertungen auf Trustpilot
4,8 von 5 möglichen Sternen. Damit erzielt Verivox auf dem Kundenbewertungsportal Trustpilot das Prädikat "Hervorragend" im so genannten Trust Score. Fast 50.000 Kunden haben hier schon die Services von Verivox bewertet und ihre Erfahrungen geschildert – 95 Prozent davon positiv. Dabei stammen fast alle Bewertungen von Kunden, die über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben und von Verivox eine entsprechende Einladung zur Abgabe einer Bewertung erhalten haben. Die restlichen Bewertungen stammen aus so genannten organischen Bewertungen, die jeder hinterlassen kann, oder aus Weiterleitungen zu Trustpilot von unserer Homepage.
Zu den Auszeichnungen
eKomi-Kundenauszeichnung: 97 Prozent Zufriedenheit
Die eKomi-Kundenauszeichnung ist eine externe, neutrale Bewertungsplattform. Mehr als eine Viertelmillion Verbraucher beurteilten dort bislang den Service von Verivox – und rund 97 Prozent sind zufrieden. Dabei stammen 100% aller Bewertungen von Kunden, welche über Verivox ihren Anbieter gewechselt haben, denn eine Bewertung kann ausschließlich auf Einladung von Verivox abgegeben werden und diese Einladung erhalten nur Kunden, die Verivox tatsächlich für einen Wechsel genutzt haben. Das eKomi-Siegel nimmt tagesaktuell neue Kundenmeinungen auf und fordert so von Unternehmen stetig neue Top-Leistungen ein.
Zu den Auszeichnungen
Ort: 03222 Lübbenau/Spreewald, Baujahr: 2026, Wohnfläche: 150 m² inkl. ausgebautem Dach (Einfamilienhaus), EG+OG, Feuer: ja, Leitungswasser: ja, Sturm/Hagel: ja, Elementarschäden: nein, Laufzeit: 1 Jahr, SB: ja, bis zu 1.000 €, Zahlweise: jährlich
Berechnet: 01/2026
Ihr Versicherungsmakler - Erstinformation
Das Wichtigste zum Eigentümerwechsel in der Gebäudeversicherung
- Bei einem Hauskauf oder Hausverkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über.
- So werden Versicherungslücken vermieden und die Immobilie ist durchgehend geschützt.
- Kaufen Sie eine Immobilie mit einer bestehenden Wohngebäudeversicherung, so können Sie Dank des Sonderkündigungsrechts zu einem neuen Anbieter wechseln.
- Für das Sonderkündigungsrecht besteht eine Frist von 4 Wochen ab Grundbucheintrag.
- Eigentümerwechsel: Was passiert mit der Gebäudeversicherung?
- Übergang der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel
- Wer informiert die Gebäudeversicherung?
- Vorlage: Veräußerungsanzeige
- Alte Gebäudeversicherung übernehmen oder wechseln?
- Wann lohnt sich ein Vertragswechsel?
- Auch der Versicherer kann kündigen
- Eigentümerwechsel: Erbe oder Zwangsvollstreckung
- Häufig gestellte Fragen
- Vertrauen Sie auf Verivox
Eigentümerwechsel: Was passiert mit der Gebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung bildet entscheidenden Versicherungsschutz für Hausbesitzer. Denn sie schützt bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel vor hohen Reparatur- oder Instantsetzungskosten.
Gesetzliche Regelung bietet lückenlosen Versicherungsschutz
Durch die gesetzliche Regelung in § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) entsteht für Hauskäufer lückenloser Gebäudeschutz. Denn diese Regelung besagt, dass eine bestehende Gebäudeversicherung automatisch vom Vorbesitzer auf den Käufer übergeht. Als Käufer ist Ihre Immobilie also unmittelbar nach dem Hauskauf geschützt.
Für Immobilienkäufer ist es erst einmal eine Erleichterung, dass der bisherige Gebäudeschutz weiter besteht und keine Versicherungslücke durch den Kauf entsteht. Allerdings sollten die neuen Besitzer den vorhandenen Versicherungsschutz genau darauf prüfen, ob er ihren Bedürfnissen und Risikopräferenzen entspricht. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes oder ein Versicherungswechsel kann notwendig sein, um optimalen Schutz zu gewährleisten.
Wann geht die Gebäudeversicherung auf neue Eigentümer über?
Sobald der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, geht auch die Gebäudeversicherung an den neuen Hausbesitzer über. Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt des Notartermins zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Denn hier wird nur von Käufer und Verkäufer die Absicht zum Eigentümerwechsel erklärt.
Pflichten des Hausverkäufers
Als Verkäufer müssen Sie dem neuen Eigentümer über den Besitz einer Hausversicherung informieren. Im Versicherungsjargon spricht man hier von der "Mitteilungspflicht". Zusätzlich müssen Sie dem Käufer Versicherungsvertrag sowie Versicherungsschein zukommen lassen.
Wer zahlt die Versicherungsprämie nach dem Hausverkauf?
Die Prämie für Gebäudeversicherungen wird in der Regel für das folgende Versicherungsjahr im Voraus bezahlt. Findet ein unterjähriger Verkauf der Immobilie statt, sollten Käufer und Verkäufer sich auf eine anteilige Erstattung der Versicherungskosten, beispielsweise im Rahmen des Kaufvertrages, einigen.
Wichtig zu wissen: Laut § 95 Abs. 1 S. 3 VVG haften Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode. Diese sogenannte gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass die Versicherung ausstehende Beiträge von beiden Parteien einfordern kann – unabhängig davon, wer die Prämie zwischen Käufer und Verkäufer eigentlich tragen sollte. Haben Sie als Verkäufer die Jahresprämie zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch nicht vollständig beglichen, kann die Versicherung auch den neuen Eigentümer zur Zahlung heranziehen.
Mit Ablauf der laufenden Versicherungsperiode endet die gemeinsame Haftung. Ab diesem Zeitpunkt trägt ausschließlich der neue Eigentümer die Verantwortung für die Versicherungsprämie.
Um unerwartete Nachforderungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kostenaufteilung der Versicherungsprämie verbindlich im Kaufvertrag zu regeln.
Hausverkauf: Muss ich die Gebäudeversicherung kündigen?
Nein – und Sie können es auch nicht. Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über. Der Verkäufer scheidet damit vollständig aus dem Vertrag aus und ist keine Vertragspartei mehr.
Als Hausverkäufer sollten Sie aber dafür sorgen, dass der neue Hauseigentümer alle Versicherungsunterlagen erhält und die Wohngebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel informiert wird.
Wer informiert die Wohngebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel?
Die Wohngebäudeversicherung sollte nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags unverzüglich über den Eigentümerwechsel informiert werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben, im Versicherungsjargon als "Veräußerungsanzeige" bezeichnet, welches folgende Daten enthält:
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- die Vertragsnummer der Gebäudeversicherung
Dabei ist es nicht entscheidend, ob Käufer oder Verkäufer die Gebäudeversicherung informieren.
Vorlage: Veräußerungsanzeige in der Gebäudeversicherung
Betreff: Veräußerungsanzeige für Wohngebäudeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass es einen Eigentümerwechsel für das versicherte Wohngebäude gibt. Die Details sind wie folgt:
- Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer:
- Adresse der versicherten Immobilie:
- Bisheriger Versicherungsnehmer und Eigentümer:
- Neuer Versicherungsnehmer und Eigentümer:
- Datum der Eigentumsübertragung:
Ich bitte um die erforderlichen Schritte, um die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer zu übertragen und alle relevanten Unterlagen an die neue Adresse zu senden.
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)
Für Käufer: Alte Wohngebäudeversicherung übernehmen oder neu abschließen?
Generell gilt: Sie sind als Käufer nicht dazu verpflichtet, die Gebäudeversicherung des Verkäufers zu übernehmen. In Deutschland gibt es auch keine Pflicht zur Gebäudeversicherung. Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung, so können Sie
- mit Hilfe des Sonderkündigungsrechts innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag den alten Vertrag kündigen,
- regulär zum Ende der Vertragslaufzeit Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln. oder
- regulär zum Ende der Vertragslaufzeit die alte Wohngebäudeversicherung kündigen.
- Es besteht durchgängig und unmittelbar Versicherungsschutz für die gekaufte Immobilie.
- Es muss kein Neuvertrag abgeschlossen werden.
- Bei Bedarf kann die Gebäudeversicherung im Nachgang regulär gekündigt werden.
- Je nach Tarif entgehen Ihnen Ersparnismöglichkeiten - auch bei gleichbleibenden Leistungen.
- Individuelle Leistungswünsche sind im Altvertrag gegebenenfalls nicht berücksichtigt, beispielsweise bei Einbau einer Wärmepumpe nach dem Hauskauf.
- Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nicht, müssen Sie den aktuellen Vertrag bis zum regulären Vertragsende beibehalten.
Wann lohnt sich ein Vertragswechsel?
Ob es sich lohnt, die alte Gebäudeversicherung des Vorbesitzers zu übernehmen, finden Sie mit einem kostenlosen Tarifvergleich heraus. Überprüfen Sie unverbindlich Ihre Ersparnis bei Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung.
Die Vertragsleistung als wichtiger Entscheidungsfaktor
Ob die alte Gebäudeversicherung behalten werden soll oder nicht hängt nicht nur von den Vertragskosten ab. Sie sollten zusätzlich prüfen, ob der aktuelle Vertrag Ihren individuellen Leistungsbedarf abdeckt.
Dabei können folgende Fragestellungen helfen:
- Höhe der Versicherungssumme: Deckt der Vertrag alle Kosten im Schadensfall ab, oder entstehen für mich zusätzliche Ausgaben?
- Leistungsumfang: Enthält der Vertrag alle notwendigen Leistungen, oder benötige ich zusätzlichen Schutz? Zum Beispiel, wenn ich eine Photovoltaikanlage installieren möchte, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein soll?
- Elementarversicherung: Sind Elementarschäden versichert, um mich vor Risiken wie Hochwasser zu schützen?
So kündigen Sie die alte Gebäudeversicherung
Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts bei Eigentümerwechsel können Sie die alte Wohngebäudeversicherung innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag kündigen. Geben Sie im Kündigungsschreiben dabei als Grund "Sonderkündigung" an und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft.
Bei einer regulären Kündigung kündigen Sie zum Vertragsende. Hier beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls vier Wochen. Eine kostenlose Kündigungsvorlage können Sie sich hier herunterladen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bei Hauskauf
Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel steht Ihnen nur dann zu, wenn Sie die Immobilie gekauft haben. Bei Erbschaften und Schenkungen tritt das Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung nicht in Kraft. In diesem Fall können Sie Ihren Versicherungsvertrag lediglich zum Ende der regulären Vertragslaufzeit kündigen.
Sonderkündigung: Frist startet bei Kenntnis vom Vertrag
Sie wussten zum Zeitpunkt des Hauskaufs nicht, dass eine Gebäudeversicherung besteht?
Dann gilt die Frist für die Sonderkündigung erst ab dem Zeitpunkt, ab welchem Sie von der Wohngebäudeversicherung erfahren haben.
Auch der Versicherer kann kündigen
Nicht nur Sie als Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht. Auch der Versicherer kann den Vertrag nach einem Eigentümerwechsel kündigen. Die Frist beträgt ebenfalls einen Monat, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung vom Eigentümerwechsel erfahren hat (§ 96 Abs. 1 VVG). Erhalten Sie eine solche Kündigung, sollten Sie umgehend eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Eigentümerwechsel: Was passiert bei Erbe oder Zwangsvollstreckung
Die Wohngebäudeversicherung bei Erbe
Stirbt der Besitzer der Immobilie, dann geht das Gebäude automatisch in den Besitz der gesetzlichen Erben über. In diesem Fall sind die Erben dazu verpflichtet, die bestehende Wohngebäudeversicherung zu übernehmen. Eine Kündigung oder ein Vertragswechsel kann lediglich zum regulären Vertragsende durchgeführt werden. Weitere Informationen zu Ihren Rechten erhalten Sie in unserem Ratgeber: Was tun mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall?
Die Gebäudeversicherung bei Zwangsvollstreckung
Ein Eigentumswechsel aufgrund einer Zwangsvollstreckung verläuft wie ein Hauskauf. Das bedeutet, dass die Wohngebäudeversicherung automatisch übernommen wird und Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.
Anders als bei einem regulären Hauskauf gilt die Frist zur Sonderkündigung ab Erhalt des Zuschlags bei der Versteigerung.
Häufig gestellte Fragen
Die Wohngebäudeversicherung geht ab dem Tag an den Käufer über, an welchem der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde.
Sie erhalten nach dem Hausverkauf keine Rückerstattung durch die Versicherung. Stattdessen sollten Sie sich mit dem Käufer darauf einigen, dass dieser Ihnen nach dem Eigentumswechsel die Prämie der Gebäudeversicherung anteilig zurückerstattet.
Bei Eigentümerwechsel übernehmen Sie zunächst automatisch die Gebäudeversicherung des Verkäufers.
Im Anschluss können Sie sich entscheiden, ob Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln möchten. Dazu steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zu (ab Grundbucheintrag).
Die Gebäudeversicherung kann vom Käufer mit einer Frist von 4 Wochen nach Grundbucheintrag gekündigt werden.
Vertrauen Sie auf Verivox

Seit 1998 haben über 8 Millionen Menschen mit uns clever verglichen, schnell gewechselt und viel Geld gespart.
Mehr erfahren
Bei uns können Sie sich auf aktuelle Tarifangebote und unseren mehrfach ausgezeichneten Kundenservice verlassen.
Mehr erfahren
Sie vergleichen bei uns kostenlos, da wir uns auch mit Provisionen finanzieren. Dabei sind unsere Vergleiche neutral und transparent.
Mehr erfahren