Kfz-Versicherung: Heckscheibe darf zugefroren bleiben
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 17.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Wer es beim Freikratzen überfrorener Autoscheiben eilig hat, darf die Heckscheibe auslassen. Voraussetzung seien allerdings zwei funktionsfähige Außenspiegel, um die Sicht nach hinten zu sicherzustellen, sagt Cathrin von der Heide vom Automobilclub von Deutschland (AvD).
Sie verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 3 Ss 12/86). Die übrigen Scheiben am Wagen müssen vor Fahrtbeginn von Eis befreit werden und dürfen bei der Abfahrt nicht beschlagen sein. Grundsätzlich ist zu empfehlen, auch die Heckscheibe zu enteisen.
Wer nur kleine Gucklöcher auf dem Glas freikratzt und losfährt, riskiert zehn Euro Bußgeld und außerdem den Kaskoversicherungsschutz bei einem Unfall, warnt von der Heide. Am leichtesten lässt sich Frost von den Scheiben beseitigen, wenn er mit Enteiser angetaut und dann mit der weichen Gummilippe am Eiskratzer vorsichtig vom Wagen geschoben wird. Den Automotor beim Enteisen laufen zu lassen, ist verboten.
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