Widerruf von Strom- oder Gasvertrag: So gehen Sie vor
Stand: 18.03.2026
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Haben Sie einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen, können Sie den Vertrag in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wir erklären Ihnen, wann das Widerrufsrecht greift und wie Sie es korrekt ausüben.
Das Wichtigste in Kürze
- In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem Online-Abschluss, lässt sich ein Vertrag für Strom oder Gas widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
- Nach dem Widerruf darf der Versorger keine Zahlungsforderungen stellen.
- Für bereits verbrauchte Energie müssen Sie allerdings unter Umständen bezahlen.
Wann kann ich einen Energievertrag widerrufen?
Ihren Energieliefervertrag können Sie unter bestimmten Umständen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Entscheidend ist, wie und wo Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Ein Widerrufsrecht haben Sie in folgenden Fällen:
- Bei Vertragsabschlüssen über das Internet, per E-Mail, SMS oder Brief (sogenannter Fernabsatz)
- Bei Haustürgeschäften, also Vertragsabschlüssen außerhalb geschlossener Geschäftsräume
- Bei Gas- oder Stromverträgen, die an Werbeständen in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren geschlossen wurden
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht somit auch, wenn Sie Ihren Gas- oder Stromanbieter über ein Vergleichsportal wie Verivox wechseln. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, ist Ihre Vertragserklärung unwirksam. Ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Energieversorger kommt nicht zustande.
Kein Widerrufsrecht besteht:
- Bei Vertragsabschlüssen in den Geschäftsräumen des Energieversorgers
- Wenn Sie ausdrücklich der sofortigen Belieferung zugestimmt und auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben
Besonderheit bei telefonischen Verträgen
Seit dem 27. Juli 2021 können Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung nicht mehr rein telefonisch abgeschlossen werden. Das Gesetz verlangt die Textform für beide Vertragsparteien. Das bedeutet: Nach einem Werbeanruf muss der Energielieferant Ihnen sein Angebot schriftlich zusenden – per Brief, E-Mail, Fax oder SMS. Erst wenn Sie diesem Angebot ebenfalls schriftlich zustimmen, kommt der Vertrag zustande. Diese Regelung schützt Sie vor übereilten Entscheidungen am Telefon und gibt Ihnen Zeit, das Angebot in Ruhe zu prüfen.
Welche Frist gilt für den Widerruf?
Grundsätzlich haben Sie ab Vertragsabschluss 14 Tage Zeit, um Ihren neuen Stromvertrag oder Gasvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Sie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten haben. Diese erhalten Sie bei Online-Verträgen meist mit der Vertragsbestätigung oder dem Begrüßungsschreiben.
Falsche Widerrufsbelehrung verlängert die Frist
Der Anbieter ist verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu informieren. Tut er dies nicht oder fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate plus 14 Tage.
Wenn Sie über Verivox gewechselt haben und sich umentscheiden, bevor wir Ihren Auftrag an den Anbieter weitergeleitet haben, ist kein Widerruf notwendig. In Ihrem Verivox-Konto wird der Auftrag dann als "in Bearbeitung" angezeigt. In diesem Fall wenden Sie sich am besten telefonisch an uns, damit wir Ihren Auftrag direkt stornieren können.
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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
So führen Sie den Widerruf korrekt durch
Der Widerruf muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine telefonische Erklärung reicht nicht aus. Einen Grund, warum Sie den Vertrag widerrufen, müssen Sie nicht angeben.
Geeignete Wege:
- Online-Widerrufsformular des Energielieferanten
- E-Mail an den Anbieter
- Brief per Einschreiben
Wichtige Inhalte Ihrer Widerrufserklärung:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
- Kundennummer oder Vertragsnummer
- Eindeutige Erklärung des Widerrufs
- Datum des Schreibens
So formulieren Sie den Widerruf
Verwenden Sie klare Formulierungen. Sie können zum Beispiel Folgendes schreiben: "Hiermit widerrufe ich meinen Stromvertrag mit der Vertragsnummer XYZ fristgerecht."
Was gilt für Gewerbestrom und Gewerbegas?
Für Gewerbestrom und Gewerbegas gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Denn damit ein solches besteht, muss es sich nach § 13 BGB um einen Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher handeln. Als solche gelten nur "natürliche Personen", also keine Unternehmen oder Selbstständige. In einigen Fällen gewähren Energieunternehmen trotzdem ein Widerrufsrecht. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in den AGB des Anbieters. Sie können auch direkt Kontakt zu Ihrem Versorger aufnehmen.
Was passiert nach dem Widerruf?
Nach einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, als hätte er nie bestanden. Der Gasanbieter bzw. Stromanbieter muss Ihnen bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Haben Sie bereits Strom oder Erdgas erhalten, müssen Sie diese Leistungen nur dann bezahlen, wenn Sie der vorzeitigen Belieferung ausdrücklich zugestimmt haben. Ohne diese Zustimmung entstehen Ihnen keine Kosten.
Was geschieht, wenn ich meinen alten Vertrag bereits gekündigt habe?
Durch den Widerruf eines neuen Vertrags lebt Ihr alter Stromvertrag nicht automatisch wieder auf. In diesem Fall werden Sie über die Ersatzversorgung beliefert, die meist teurer ist. Suchen Sie sich daher schnell einen neuen Anbieter oder kontaktieren Sie Ihren alten Lieferanten.
Kann es zu Problemen beim Widerruf kommen?
Wenn Sie Ihren Gas- bzw. Stromvertrag fristgerecht widerrufen haben, ist er ungültig. Sie sind kein Kunde des Energieanbieters mehr und dieser darf daher keine Zahlungen mehr fordern. Ziehen Sie die Einzugsermächtigung zurück bzw. kündigen Sie einen erteilten Dauerauftrag.
Falls der Anbieter trotzdem Forderungen stellt, bestehen Sie auf Anerkennung Ihres Widerrufs. Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Bestätigung. Sollte es dennoch zu Problemen mit dem Anbieter kommen, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentrale wenden.