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So schützen Sie sich vor hohen Kosten

Rechtsschutzversicherung bei Scheidung

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Ihr Versicherungsmakler - Erstinformation

Das Wichtigste in Kürze

  • Scheidung gehört zum Familienrecht und fällt grundsätzlich unter den Privatrechtsschutz, ist dort aber meist nur sehr eingeschränkt abgesichert.
  • In vielen Rechtsschutztarifen sind bei Scheidung nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung abgedeckt.
  • Gerichts- und weitere Anwaltskosten müssen Versicherte in der Regel selbst zahlen.
  • Der Grund: Scheidungen gelten für Versicherer als häufige und besonders teure Streitfälle.
  • Einige Tarife bieten aber mehr Schutz, ein Vergleich kann sich deshalb lohnen.

Inhalt dieser Seite
  1. Scheidungsrechtsschutz: Wie bin ich versichert?
  2. Was zahlt die Versicherung?
  3. Kosten für Scheidungsrechtsschutz
  4. Zum Tarifvergleich
  5. Was kostet eine Scheidung?
  6. Ablauf einer Scheidung
  7. FAQ

Scheidungsrechtsschutz: Wie bin ich versichert?

AdobeStock_534491227 Frau nachdenklich mit DokumentenScheidung zählt zum Familienrecht und fällt damit grundsätzlich unter den Privatrechtsschutz.
Allerdings haben viele Rechtsschutzversicherungen den Schutz bei Familienstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert. Bei Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt bieten Standardtarife einer Rechtsschutzversicherung versichern sie oft nur die rechtliche Beratung. Die Übernahme der Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige, Gutachter und mehr erfolgt in diesen Fällen nicht.

Warum ist der Rechtsschutz bei Scheidung so eingeschränkt?

Familienrechtliche Streitigkeiten gelten als besonders konfliktanfällig – und betreffen häufig mehrere Beteiligte. So sind bei einer Scheidung selbstverständlich beide Ehepartner involviert. Hinzu kommen noch rechtliche Fragen rund um Unterhalt oder Sorgerecht für die Kinder.

  • Hohes Risiko: Aus Sicht der Versicherer ist das Risiko, dass ein Versicherungsfall wie die Scheidung eintritt, sehr hoch.
  • Hohe Kosten: Familiäre Konflikte sind für die Versicherungsgesellschaften zudem ein hohes Kostenrisiko. Ist in einem Rechtsschutztarif die ganze Familie mitversichert, müsste die Versicherung für beide Ehepartner zahlen.

Deshalb schließen viele Anbieter Familienstreitigkeiten bewusst aus dem Leistungsumfang aus und bieten für diese Fälle lediglich einen Beratungsrechtsschutz.

Wie oft kommt es zur Scheidung?

Scheidungen sind in Deutschland kein Ausnahmefall. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2024 rund 129.300 Ehen geschieden.

Auch wenn die Zahl der Scheidungen in den vergangenen Jahren leicht rückläufig ist, zeigt die Statistik: Trennungen und Scheidungen betreffen viele Paare. Zudem gehen Trennungen häufig mit rechtlichen und finanziellen Fragen einher.

Darum lohnt sich ein Tarifvergleich bei Versicherungen

Neuere Versicherungen bieten mittlerweile bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht oder Erbrecht mehr als nur die Kosten für die Erstberatung. Ein Tarifvergleich kann sich daher für Sie auszahlen – zum Beispiel durch einen besseren Versicherungsschutz.

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Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

AdobeStock_219566721_Frustrierter-Mann-vor-LaptopBei einer Scheidung erstatten die meisten Rechtsschutzversicherer nur die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung.

Viele Anbieter begrenzen diese Kostenübernahme zudem auf eine Höchstsumme. So sind 250 Euro in vielen Tarifen eine übliche Summe. Bei einigen Tarife werden 500 bis maximal 1.000 Euro übernommen.

Manche Tarife bieten zudem Schutz, wenn der Anwalt über die Beratung hinaus tätig wird, beispielsweise Dokumente prüft oder Schreiben aufsetzt. Auch hier ist die Kostenerstattung üblicherweise gedeckelt auf 1.000 Euro.

Die Ausnahme beim Scheidungsrechtsschutz

Nur ein Rechtsschutzversicherer bietet bislang eine echte Scheidungsrechtsschutzversicherung an. Der Arag Ehe-Rechtsschutz versichert innerhalb der Familienversicherung beide Ehepartner beziehungsweise die Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gleichermaßen.

Voraussetzung ist der Abschluss oder das Bestehen einer Privatrechtsschutzversicherung beim Versicherer. In diese Police kann der Versicherungsnehmer auf Wunsch gegen eine Mehrprämie den Ehe-Rechtsschutz einschließen.

Die Leistungen beziehen sich sowohl auf die Scheidung selbst als auch auf Verfahrenskosten für Scheidungsfolgensachen, etwa Einigungen zum Versorgungsausgleich. Die Deckungssumme für den Scheidungsrechtsschutz beträgt 30.000 Euro für Rechtsanwälte und Gericht pro Versicherungsfall.

Allerdings ist dieser Baustein mit einer deutlich längeren Wartezeit ausgestattet als die klassischen Policen. Er kann frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.

Ehe-Rechtsschutz greift nicht bei Sorgerechtsfragen

Zusätzlich bietet der Versicherer im Rahmen des Privatrechtsschutzes auch Rechtsschutz für Unterhaltsverfahren an, die nicht mit einer Scheidung einhergehen. Dies kann beispielsweise bei einer außergerichtlichen Trennung der Ehepartner der Fall sein oder wenn Kinder Unterhaltsforderungen gerichtlich einklagen wollen. Die Deckungssumme beträgt ebenfalls 30.000 Euro je Versicherungsfall. Die Wartezeit für den Unterhaltsrechtsschutz beläuft sich auf ein Jahr.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung mit Scheidungsrechtsschutz?

Die Kosten für den Rechtsschutz hängen von mehreren individuellen Faktoren ab, wie der Höhe der Selbstbeteiligung, Leistungsumfang, Mindestvertragslaufzeit und Zahlungsweise.

Für einen Premiumtarif, der den Privatrechtsschutz umfasst sowie erweiterte Leistungen für das Eherecht, müssen Versicherungsnehmer mit Ausgaben zwischen 30 Euro und 60 Euro pro Monat rechnen.

Zum Vergleich: Ein Komfort- oder Premiumtarif für Privatrechtsschutz im Familientarif, aber ohne Spezialleistungen zum Ehe-Rechtsschutz kostet etwa 20 bis 45 Euro.

Der zusätzliche Ehe-Rechtsschutz macht also rund 12 Euro der monatlichen Prämie aus.

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Mit dem VERIVOX-Vergleichsrechner finden Sie einfach und schnell die passende Rechtsschutzversicherung:

  1. Mit der Angabe zu den gewünschten, versicherten Bereichen starten Sie in den Vergleich.
  2. Nun folgen die Angaben zu Ihrer Person, darunter etwa Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit.
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Was kostet eine Scheidung?

Bei jeder Rechtsstreitigkeit richten sich die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nach dem sogenannten Gegenstandswert beziehungsweise Verfahrenswert des Falles.

Im Fall einer Scheidung wird dieser Wert anhand des Einkommens der Eheleute ermittelt. So werden die dreifachen Nettoeinkommen der beiden Ehepartner addiert und als Verfahrenswert zugrunde gelegt. Der Verfahrenswert einer Scheidung ist also das gemeinsame Einkommen, welches das zukünftige Ex-Ehepaar in drei Monaten bezieht.

Beispiel: Verdient ein Ehepartner 2.000 Euro monatlich, der andere 3.000 Euro, beläuft sich der Verfahrenswert dieser Scheidung bei 15.000 Euro ohne Versorgungsausgleich.

Mit einem Online-Prozesskostenrechner lassen sich die zu erwartenden Gebühren für Rechtsanwälte und Gericht ausrechnen. Demnach liegen die Scheidungskosten für dieses Beispiel insgesamt bei rund 6.200 Euro, wenn beide einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und der Anwalt auch außergerichtlich tätig wird. Die Gerichtsgebühren betragen dabei etwa 1.000 Euro.

Exkurs: Was sagt das Gesetz zu den Verfahrenskosten?

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach sogenannten Verfahrenswerten. Diese sind im Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt und hängen vom Einzelfall ab.

Für eine Scheidung gilt ein gesetzlicher Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro. Weitere Streitpunkte wie Versorgungsausgleich, Kindschafts-, Ehewohnungs- oder Haushaltssachen erhöhen den Verfahrenswert zusätzlich. Je nach Art des Verfahrens liegen die gesetzlichen Richtwerte dabei häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Folgesache.

Bei Unterhaltssachen ist in der Regel der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts maßgeblich.

Die tatsächlichen Kosten ergeben sich erst aus der Kombination aller Verfahrenswerte – und können entsprechend schnell steigen.

Wer zahlt bei einer Scheidung?

Das Geld für den Gerichtsprozess muss derjenige als Kostenvorschuss vorstrecken, der die Scheidungsklage beim Familiengericht einreicht. Die Scheidungsklage wird dem Ehepartner nur dann zugestellt, wenn die Gerichtsgebühr beglichen wurde. Nach dem Scheidungsverfahren werden diese Kosten in der Regel zwischen den Streitpartnern geteilt.

Gehen wir davon aus, dass jede Person zu 100 Prozent die Kosten für den eigenen Anwalt trägt sowie 50 Prozent der Gerichtskosten, dann zahlt jeder Ehepartner etwa 3.300 Euro (inklusive der außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts) für eine einvernehmliche Scheidung.

Hinweis: In diesem vereinfachten Rechenbeispiel haben wir auf gemeinsame Kinder und gemeinsames Vermögen der Ehegatten verzichtet. Ansonsten würde das Ende der Ehe noch teurer werden.

Einvernehmlichkeit spart Scheidungskosten

Grundsätzlich besteht bei einer Scheidung Anwaltszwang vor Gericht. Ehepaare, die sich in beiderseitigem Einverständnis trennen, können bei der Scheidung Kosten sparen, indem sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser reicht den Scheidungsantrag für einen Ehepartner beim Gericht ein. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu. Für die Zustimmung ist nämlich kein Anwalt nötig (§ 114 FamFG). Die Anwaltskosten kann sich das Ex-Ehepaar später teilen.

Leider verlaufen Scheidungen selten einvernehmlich. Streitigkeiten um den Unterhalt oder die Aufteilung des Besitzstandes treiben die Kosten in die Höhe. Sinnvoller ist eindeutig eine klare Abstimmung der Noch-Ehepartner, kombiniert mit einer Scheidungsfolgevereinbarung. Diese Trennungsvereinbarung ist eine Art nachträglich geschlossener Ehevertrag.

Gut zu wissen

Grundsätzlich muss jeder Ehepartner die Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen. Wer allerdings aus finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage ist, kann staatliche Verfahrenskostenbeihilfe beantragen.

Von der Trennung bis zum Gerichtsbeschluss: Ablauf einer Scheidung

  • 1

    Trennungsjahr (Startpunkt der Scheidung)

    • Die Ehegatten müssen mindestens zwölf Monate getrennt leben – entweder räumlich oder innerhalb der Wohnung mit klarer Trennung von "Tisch und Bett".
    • Die Trennung wirkt sich auf Unterhalt und Steuern aus. Daher sollten Sie auch das Finanzamt informieren.
    • In Ausnahmefällen ist eine frühere Scheidung möglich (etwa bei unzumutbarer Härte durch häusliche Gewalt).

  • 2

    Scheidungsantrag stellen

    • Vier bis sechs Wochen vor Ende des Trennungsjahrs sollte der Scheidungsantrag vorbereitet werden.
    • Der Antrag wird von einem Anwalt beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) eingereicht.
    • Das Gericht beginnt erst mit der Bearbeitung, wenn der Kostenvorschuss für die Gerichtskosten eingegangen ist.

  • 3

    Zustellung an den Ehepartner

    • Das Gericht stellt den Scheidungsantrag offiziell dem anderen Ehepartner zu.
    • Dieser kann zustimmen oder sich innerhalb einer gesetzten Frist äußern.
    • Gibt es keine Reaktion, gilt dies als Zustimmung zur Scheidung (bei einvernehmlicher Trennung).

  • 4

    Versorgungsausgleich & Unterlagenprüfung

    • Das Gericht prüft, wie während der Ehe Rentenansprüche und Versorgungsanrechte verteilt wurden.
    • Beide Ehepartner müssen dazu entsprechende Formulare einreichen.
    • Bei Bedarf wird auch über Unterhalt und Vermögensaufteilung entschieden.

  • 5

    Scheidungstermin & Beschluss

    • Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird ein Gerichtstermin festgesetzt.
    • Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dies eine Angelegenheit, die weniger als 20 Minuten dauert.
    • Das Gericht spricht den Scheidungsbeschluss aus. Dieser ist nach rund vier Wochen rechtskräftig, wenn keine Berufung eingelegt wird.

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Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Damit die Scheidungskosten so gering wie möglich gehalten werden, lohnt es sich, auf eine Mediation - statt eines langwierigen Gerichtsverfahrens - zurückzugreifen. Die Scheidung wird im Falle einer Mediation an einem Termin bestätigt, sodass die Anwalts- und Gerichtskosten gering bleiben.

Bei einem Ehevertrag handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die bei einer Trennung greift. Dieser Vertrag beinhaltet zum Beispiel Unterhaltsforderungen oder die spätere Altersversorgung. Diese Vorsichtsmaßnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn es zum Beispiel zwischen den Ehepartnern große Einkommensunterschiede gibt.

Bei einer Scheidung müssen verschiedene Versicherungen informiert werden, da oftmals Änderungen im Versicherungsstatus oder bei persönlichen Angaben anfallen. Dazu zählen im Regelfall die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Unfallversicherung sowie die Risikolebensversicherung und die Krankenversicherung.

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