Digitaler Nachlass: Was ist das und wie regle ich ihn?
Stand: 26.02.2026
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Was passiert mit Online-Accounts und Daten, wenn jemand stirbt? Mit dem digitalen Nachlass lässt sich diese Frage schon bei Lebzeiten regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtslage: Online-Accounts gehen im Todesfall auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge).
- Vorsorge: Ein Testament oder eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ schafft Klarheit und spart Zeit.
- Inventar: Denken Sie nicht nur an Facebook & Co., sondern auch an PayPal, Krypto-Wallets und Cloud-Speicher.
- Sicherheit: Nutzen Sie einen Passwort-Manager und hinterlegen Sie das Masterpasswort sowie ggf. den Smartphone-Code für Sicherheits-Bestätigungen (2-Faktor-Login) offline in einem versiegelten Umschlag an einem abschließbaren Ort.
Was ist ein digitaler Nachlass?
Wenn jemand stirbt, bleiben nicht nur materielle Besitztümer und Vermögenswerte zurück. Zum Nachlass gehört heute oft auch ein digitales Erbe – nämlich in Form von E-Mail-Konten, Accounts in sozialen Netzwerken oder Daten auf PCs, Tablets, Smartphones und bei Cloud-Anbietern. Darüber hinaus zählen dazu mitunter auch finanzielle und persönliche Werte.
Zum digitalen Nachlass gehören insbesondere:
- Finanzen & Shopping: Konten bei PayPal, Krypto-Wallets, Guthaben bei Amazon oder eBay sowie Bonusmeilen.
- Kommunikation: E-Mail-Accounts (der „Generalschlüssel“ zu fast allen Diensten), WhatsApp-Verläufe und Kontakte.
- Soziale Netzwerke: Profile bei Facebook, Instagram, LinkedIn oder TikTok.
- Cloud-Speicher: Digitale Fotoalben, Dokumente und Backups bei Anbietern wie Google Drive, iCloud oder Dropbox.
- Abos & Verträge: Laufende Kosten durch Streaming-Dienste (Netflix, Spotify), Software-Lizenzen oder Dating-Portale.
Hinweis: Viele dieser Dienste laufen über automatische Lastschriften weiter. Wer hier nicht rechtzeitig vorsorgt, bürdet seinen Erben unnötige Kosten und mühsame Kleinarbeit mit Support-Hotlines auf.
Rechtslage: Wer darf auf die Daten zugreifen?
Lange Zeit war juristisch unklar, was beim Ableben eines Menschen mit dessen Online-Daten geschehen soll. Strittig war insbesondere die Frage, ob der Online-Anbieter die Zugangsdaten und Inhalte an die Erben herausgeben muss – immerhin handelt es sich oft um sehr persönliche Daten, Bilder und Dokumente.
Wegweisendes Urteil vom Bundesgerichtshof
Im so genannten „Facebook-Urteil“ hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 abzuwägen, ob grundsätzlich beim digitalen Nachlass das Fernmeldegeheimnis oder das Erbrecht Vorrang hat. Konkret ging es um die Frage, ob Facebook einer Mutter Zugang zum Account ihrer verstorbenen Tochter gewähren müsse. Die BGH-Richter legten klar: Ein Online-Konto geht wie andere Besitztümer oder Verträge im Todesfall auf die Erben über, und somit müssen Online-Dienstleister den Erbberechtigten Zugang zu den Konten von Verstorbenen gewähren (BGH-Urteil vom 12.07.2018, Aktenzeichen BGH III ZR 183/17).
Warum Sie trotzdem vorsorgen sollten
Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, bedeutet der Zugriff für Angehörige in der Praxis oft einen hohen organisatorischen Aufwand. Ohne Zugangsdaten müssen Erben sich gegenüber jedem einzelnen Dienst ausweisen, was Zeit und Nerven kostet. Um diesen Prozess zu vereinfachen, sollten Sie rechtzeitig selbst aktiv werden.
Digitales Erbe: Rechtslage und Vertragsübernahme im Todesfall
Wer einen Online-Account besitzt, hat mit dem digitalen Dienstleister einen Vertrag abgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein kostenloses oder um ein kostenpflichtiges Konto beziehungsweise Abo handelt.
Im Todesfall gilt rechtlich:
- Eintritt der Erben: Wie bei anderen Verträgen treten zunächst die Erben in das Vertragsverhältnis ein und führen es weiter (Gesamtrechtsnachfolge).
- Keine automatische Kündigung: Verträge enden im Regelfall nicht automatisch mit dem Tod. Die Erben müssen selbst aktiv werden, um Accounts aufzulösen.
- Kündigung aussprechen: Um laufende Kosten zu stoppen, müssen Erben die Verträge formal kündigen.
- Sonderkündigungsrecht: Bei Verträgen mit langen Laufzeiten sollten Erben prüfen, ob der Anbieter eine vorzeitige Sonderkündigung im Todesfall akzeptiert.
Wie regle ich meinen digitalen Nachlass?
Sinnvoll ist es, schon zu Lebzeiten festzulegen, was mit dem digitalen Erbe passieren soll. Damit lassen sich nicht nur Unstimmigkeiten im Erbenkreis vermeiden, etwa wenn es um die Löschung oder den Erhalt persönlicher Dokumente geht. Mit einer klaren Regelung ist überdies sichergestellt, dass die Erben den digitalen Nachlass im Sinne des Verstorbenen behandeln.
Was soll mit Online-Daten und -Dokumenten geschehen?
Wichtig ist es, festzulegen, wie die Erben mit Online-Accounts und den darauf befindlichen Daten umgehen sollen. Dabei gibt es unterschiedliche Optionen, wie etwa:
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Gedenkmodus in sozialen Netzwerken: Umstellung von Accounts mit Erhalt der Daten, um eine Erinnerungsseite zu schaffen.
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Archivierung vor Löschung: Sicherung wichtiger Daten, bevor Accounts gelöscht werden.
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Vollständige Löschung: Entfernung von Accounts und allen zugehörigen Daten, um digitale Spuren zu minimieren.
Testament oder Vollmacht?
Die Anweisungen lassen sich entweder im Testament oder über die Erteilung einer Vollmacht an eine Vertrauensperson festhalten. Beide Dokumente sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich verfasst sowie datiert und unterschrieben sind.
- Das Testament: Hier legen Sie verbindlich fest, wer Ihre digitalen Werte erbt. Seit dem oben erwähnten BGH-Urteil von 2018 gehen Online-Accounts wie herkömmliches Eigentum auf die Erben über. Sie können im Testament aber auch gezielt eine bestimmte Person mit der Abwicklung Ihrer Konten betrauen.
- Die Vollmacht: Sie kann unabhängig vom Testament erteilt werden und ist der „schnelle Türöffner“. Wichtig ist, dass sie explizit „über den Tod hinaus“ gültig ist. Nur so kann Ihre Vertrauensperson sofort handeln und etwa Konten löschen, ohne die oft monatelange Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht abwarten zu müssen.
Tipp zur Aufbewahrung: Sie können Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Das kostet einmalig 75 Euro plus etwa 18 Euro für die Registrierung. Da das Gericht keine Passwortlisten verwahrt, genügt im Testament ein kurzer Hinweis auf den Aufbewahrungsort Ihrer Zugangsdaten (etwa eine Notfallmappe).
Zugangsdaten sicher hinterlegen
Damit Ihre Vertrauensperson im Ernstfall auf wichtige Konten zugreifen kann, braucht sie Zugang zu Ihren Passwörtern. Eine ausgedruckte Liste ist dafür oft ungeeignet, weil Passwörter sich regelmäßig ändern und schnell veraltet sind.
Praktischer ist ein Passwort-Manager: Dort verwalten Sie Ihre Zugangsdaten sicher und verschlüsselt – und halten sie automatisch aktuell. Für Ihre Angehörigen müssen Sie dann nur noch einen Zugang absichern: das Masterpasswort.
- Notieren Sie das Masterpasswort auf Papier und bewahren Sie es in einem versiegelten Umschlag an einem abschließbaren Ort auf (z. B. in einer verschlossenen Schublade, einem kleinen Safe oder im Bankschließfach).
- Der Vorteil: Ändern Sie ein Passwort im Passwort-Manager, ist es dort sofort aktualisiert – ohne neue Zettel oder Listen.
Sicherheitshinweis
Speichern Sie das Masterpasswort nicht ungeschützt als Textdatei auf PC oder Smartphone. Besser ist ein Papierzettel im versiegelten Umschlag, den Sie an einem abschließbaren Ort aufbewahren (beispielsweise im Safe oder Bankschließfach). So ist das Masterpasswort nicht online erreichbar und besser vor digitalem (Hacker-)Zugriff geschützt.
Digitale Vorsorge bei Google, Facebook und Apple
Einige große Online-Dienstleister ermöglichen es Nutzern, Vorkehrungen für ihren digitalen Nachlass direkt in den Kontoeinstellungen zu treffen. Dies ist oft auch für Angehörige im Nachhinein die bequemste Lösung:
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Google bietet in seinen Profileinstellungen einen Kontoinaktivität-Manager an. Dort lässt sich festlegen, wann das Konto als inaktiv gilt und welche Vertrauensperson dann Zugriff auf Daten (etwa Fotos oder Mails) erhält. Bis zu 10 Personen können angegeben werden.
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Facebook (Meta) versetzt Nutzerkonten in den so genannten Gedenkzustand, wenn das Unternehmen über den Tod eines Nutzers informiert wird. Die dort befindlichen Beiträge bleiben für die ursprünglich definierte Zielgruppe sichtbar. Zudem können Sie einen Nachlasskontakt bestimmen. Dieser entscheidet im Ernstfall, ob das Profil gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt wird, in dem Freunde weiterhin Abschied nehmen können.
- Apple ermöglicht das Hinterlegen eines Nachlasskontakts (Digital Legacy Contact). In den iCloud-Einstellungen können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die einen speziellen Zugriffsschlüssel erhält. Zusammen mit der Sterbeurkunde kann dieser Kontakt nach dem Ableben Zugriff auf Fotos, Nachrichten und Dokumente in der iCloud beantragen, ohne Ihr Passwort kennen zu müssen.
Checkliste: Ihren digitalen Nachlass richtig regeln
- Zugangsdaten erfassen
Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer wichtigsten Online-Accounts (z. B. E-Mail, Banking/PayPal, Shops, Abos, Cloud, Social Media, Krypto-Wallets). Ob Sie diese klassisch als analoge Liste führen oder modern in einem Passwort-Manager verwalten, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass Ihre Vertrauensperson die Login-Daten (Liste oder Masterpasswort) findet. - Zwei-Wege-Authentifizierung bedenken
Notieren Sie auch den Entsperrcode für Smartphone und Tablet und bewahren Sie – falls vorhanden – 2FA-Recovery-Codes (oder den Hinweis auf die Authenticator-App) sicher auf. Ohne diese Hürden scheitert der Zugriff oft. - Sichere Aufbewahrung
Bewahren Sie den Generalschlüssel offline und nicht frei zugänglich auf: Liste oder Masterpasswort auf Papier, im versiegelten Umschlag, an einem abschließbaren Ort (Safe/Bankschließfach). Vermeiden Sie ungeschützte Passwort-Dateien oder Notizen auf PC/Smartphone. - Vertrauensperson bestimmen
Bestimmen Sie eine Person, die sich kümmern soll. Erstellen Sie dafür eine datierte und unterschriebene Vollmacht, die idealerweise ausdrücklich „über den Tod hinaus“ gültig ist. - Klarheit schaffen
Legen Sie fest, was passieren soll: Welche Konten sollen gelöscht, weitergeführt oder nur gesichert werden? (etwa Fotos, Cloud-Daten, Social-Media-Profile als Gedenkstatus). - Vollmacht sichern
Bewahren Sie eine Kopie auf und sorgen Sie dafür, dass die Vertrauensperson das Original schnell findet beziehungsweise erhält. - Familie informieren
Sagen Sie Ihrer Familie, dass es Regelungen gibt – und wo die wichtigsten Unterlagen zum digitalen Nachlass liegen (ohne Passwörter im Klartext zu verteilen).
Erbrechtsschutz: Wie eine Rechtsschutzversicherung Sie absichert
Eine vorausschauende Regelung Ihres digitalen Nachlasses entlastet Ihre Erben und kann Konflikte vermeiden. Dennoch können rechtliche Fragen oder Streitigkeiten auftreten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz kann in solchen Fällen unterstützen, indem sie Anwaltsgebühren übernimmt. Premiumtarife decken sogar Kosten für Mediationen und gerichtliche Auseinandersetzungen ab.