Vier sinnvolle Versicherungen für Skifahrer und Snowboarder
Stand: 08.01.2026
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Winterzeit ist Wintersportzeit. Doch der Spaß auf der Piste ist nicht ungefährlich und kann in einer kleineren oder sogar größeren Verletzung enden. Daher ist ein guter Versicherungsschutz für Skifahrer und Snowboarder umso wichtiger, damit zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls abgefedert werden können.
Gut versichert in den Schnee
Auch für Hobby-Wintersportler ist es sinnvoll, sich für den Ernstfall finanziell abzusichern. Zum optimalen Schutz gehören folgende Versicherungen:
1. Die Unfallversicherung
Arbeitnehmer sind in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Allerdings beschränkt sich dieser Schutz nur auf die Arbeit sowie den Weg dorthin und nach Hause. Auf der Piste benötigen Skifahrer und Snowboarder daher eine private Unfallversicherung. Wenn Sie zum Beispiel bei der Abfahrt mit einem anderen Fahrer zusammenprallen und sich den Fuß brechen und weitere Folgeschäden davontragen, dann springt die Versicherung ein. Wer seinen Winterurlaub im Ausland verbringt und dort einen Unfall hat, bei dem übernimmt die Versicherung auch den Rücktransport nach Deutschland.
Eigenbewegung abdecken
Mit dem Einschluss der Klausel "Eigenbewegung" sind nicht nur Unfälle infolge von Zusammenstößen mit anderen Skifahrern abgesichert, sondern auch selbst verursachte Stürze – zum Beispiel, wenn Sie beim Betreten der Skihütte auf dem Matsch im Eingangsbereich ausrutschen und sich die Hand brechen.
Vorsicht bei der Abfahrt
Skifahrer sollten sich immer an die "FIS"-Regeln halten. Diese vom internationalen Skiverband aufgestellten Verkehrsregeln beinhalten eine gegenseitige Rücksichtnahme auf der Piste und eine vorausschauende Fahrweise.
Sollten Sie zur Zeit des Unfalls alkoholisiert sein, ist es außerdem wichtig, dass Ihr Vertrag die sogenannte "Alkoholklausel" enthält. Nur dann sind Sie in diesem Fall abgesichert.
Wer nach einem Unfall seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, ist durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Diese sollte jedoch jeder Arbeitnehmer abschließen – unabhängig von einem Urlaub mit sportlichen Aktivitäten.
Unfallversicherungen vergleichen
2. Auslandskrankenversicherung
Wer Wintersport außerhalb Deutschlands plant, sollte sich am besten zusätzlich mit einer Auslandskrankenversicherung absichern. Gesetzlich Krankenversicherte stocken so ihre Leistungen auf – zum Beispiel, wenn die Behandlungskosten höher sind als im Inland oder die Ärzte auf Vorkasse bestehen. Privat Krankenversicherte können mit dem Auslandskrankenschutz ihre Beitragsrückzahlung retten beziehungsweise die Selbstbeteiligung schonen. Außerdem deckt der Zusatzschutz die hohen Kosten für den Rücktransport ab.
Rücktransport absichern
Achten Sie darauf, dass die Auslandskrankenversicherung die Kosten für einen "medizinisch sinnvollen Rücktransport" übernimmt und nicht nur die für einen "medizinisch notwendigen".
Zur Auslandskrankenversicherung
3. Private Haftpflichtversicherung
Allgemein gilt: Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür mit seinem ganzen Vermögen haften. In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Sie leistet, wenn ein Skifahrer durch einen anderen zu Schaden kommt. Dazu zählen zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Kosten für die beschädigte Skiausrüstung.
Die Haftpflicht zahlt zwar ebenso, wenn Sie alkoholisiert sind und jemanden auf der Piste verletzen. Wenn Sie allerdings selbst Geschädigter sind und Ihnen die Haftpflicht des Unfallgegners Alkoholkonsum nachweist, kann die Versicherung das Schmerzensgeld kürzen.
Forderungsausfalldeckung einschließen
Hat Sie ein anderer Skifahrer verletzt und besitzt keine Privathaftpflicht, übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung die anfallenden Behandlungskosten, die Zahlung von Schmerzensgeld und weitere Kosten – aber nur, wenn Sie eine sogenannte "Forderungsausfalldeckung" vereinbart haben.
Zur Privathaftpflichtversicherung
4. Hausratversicherung und Wintersportgeräteversicherung
Die Hausratversicherung beinhaltet in der Regel eine sogenannte Außenversicherung. Die Skier und das Snowboard sind aber nicht uneingeschränkt abgesichert, denn die Hausratversicherung deckt meist keinen einfachen Diebstahl ab. Wenn Sie die Skier vor der Hütte abstellen und diese geklaut werden, leistet die Versicherung nicht. Wird das Snowboard aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet, handelt es sich dabei um Einbruchdiebstahl, bei dem die Versicherung einspringt.
Teure Sportgeräte zusätzlich versichern
Eine Wintersportgeräteversicherung lohnt sich besonders für teure sowie hochwertige Skier und Snowboards. Die Versicherung sollte einfachen Diebstahl abdecken und mehr als den Zeitwert erstatten.