50 Euro für Handy und Internet: Bürgergeld-Pauschale reicht kaum aus
09.03.2026 | 08:30
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. 50,33 Euro im Monat sieht der Bürgergeld-Regelsatz für Telekommunikations- und Postdienste pro Person vor. Die Pauschale soll laufende Kosten für Telefon- und Internetverträge sowie Ausgaben für Briefporto abdecken. Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt: Das Budget reicht nur dann aus, wenn regelmäßig günstige Tarife genutzt werden – und selbst dann bleibt kaum Spielraum. Kosten für Handy, Laptop und andere Hardware sind im Regelsatz nicht gesondert berücksichtigt.
Budget ist ohne Neukundenvorteile kaum ausreichend
Die 50,33 Euro machen knapp neun Prozent des regulären Bürgergelds aus, sie werden also nicht zusätzlich ausbezahlt. Alle Leistungsempfängerinnen und -empfänger müssen damit ihren Bedarf für Festnetz, Internet und Handy selbst finanzieren und eigenverantwortlich günstige Tarife wählen, um im Budget zu bleiben.
"Ein Internetzugang ist heute kein Luxus, sondern Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe," sagt Jörg Schamberg, Telekommunikationsexperte bei Verivox. "Ohne die regelmäßige Nutzung von Neukundenvorteilen lässt sich das vorgesehene 50-Euro-Budget jedoch kaum dauerhaft einhalten."
Denn beim stationären Internet gibt es meist große Preisunterschiede zwischen den ersten 24 Monaten und dem Zeitraum danach. Häufig erhöhen sich die monatlichen Kosten nach zwei Jahren um 30 oder 40 Prozent – zumeist wegen auslaufender Rabatte und Boni. Dauerhaft günstige Angebote wie etwa Drillisch DSL für 26,99 Euro im Monat sind die Ausnahme. Das Budget reicht deshalb in der Regel nur, wenn alle zwei Jahre bei einem Anbieterwechsel erneut Neukundenvorteile in Anspruch genommen werden.
Tarifbeispiele: Ab 20 Euro für Internet und 5 Euro für Handy
Für Neukunden gibt es bei mehreren Internetprovidern Tarife für rund 20 Euro monatlich. So bietet Vodafone Kabel-Internet mit einer Download-Geschwindigkeit von 150 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) für rabattierte 19,57 Euro in den ersten 24 Monaten. Bei der Telekom erhalten Neukunden DSL mit 50 Mbit/s für effektiv 20,74 Euro im Monat. Beim Anbieter Pyur gibt es 250 Mbit/s für 17,07 Euro in den ersten 24 Monaten, danach für 34,99 Euro. Bei der Telekom und bei Vodafone steigen die Kosten nach der Mindestlaufzeit auf 44,99 Euro. Um diesen Preisanstieg zu vermeiden, ist nach zwei Jahren ein Anbieterwechsel nötig.
Handytarife mit einem Inklusivvolumen von 10-15 Gigabyte und einer Surfgeschwindigkeit von 50 Mbit/s sind bei Discountern wie sim24, Lebara oder Freshphone bereits für rund 5 Euro monatlich erhältlich.
In Kombination können stationäres Internet und Mobilfunk damit für knapp 30 Euro im Monat realisiert werden – vorausgesetzt, es werden besonders günstige Angebote gewählt. Unterm Strich sind dann von den 50 Euro aus dem Bürgergeld-Regelsatz noch 20 Euro übrig, zum Ansparen auf Hardware und für Briefporto. Ein Router ist in den Tarifbeispielen nicht berücksichtigt; wegen der meist hohen Mietkosten empfiehlt sich ein Kauf, sofern das Bestandsgerät nicht weitergenutzt werden kann.
Tipp: Besser bei Handy als bei Festnetz sparen
"Manche Bürgergeldempfänger verzichten auf stationäres Internet, um den höchsten monatlichen Posten einzusparen. Wir raten dazu, lieber den Handytarif zu verkleinern: Weil im WLAN keine mobilen Datenkosten anfallen, genügen Tarife mit geringerem Datenvolumen. Umgekehrt wäre eine unbegrenzte Flatrate übers Handy viel zu teuer, auch bleiben klassische Büroarbeiten über mobile Geräte schwierig. Zudem können sich über ein Festnetz-WLAN die Geräte einer ganzen Familie oder Wohngemeinschaft einwählen."
Ein erneuter Internet-Wechsel nach 24 Monaten ist fast überall möglich: Deutschlandweit gibt es nur noch wenige Regionen, in denen lediglich ein Festnetzanbieter zu bekommen ist. Ersatzweise wäre Satelliten-Internet für unter 30 Euro im Monat erhältlich. Zudem haben manche Internetanbieter auch Sozialtarife im Programm.
Hardware bleibt im Regelsatz außen vor
Nicht berücksichtigt sind im Regelsatz die Kosten für die erforderliche Hardware. Anders als beispielweise eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank gehören Computer, Handys oder Router aus Sicht des Amts nicht zum Grundbedarf, der übernommen würde – Sonderfälle ausgenommen.
"Deshalb sind Leistungsbezieher gehalten, kleine Rücklagen zu bilden, um etwas Geld für die nötigen Geräte zur Verfügung zu haben", sagt Schamberg. "Mit Vorgängermodellen oder wiederaufbereiteter, geprüfter Hardware lassen sich nicht selten Einsparungen von 20 oder 30 Prozent erzielen."
Von dem für jeden Haushalt anfallenden Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) können sich Bürgergeldempfänger befreien lassen. Dieser fällt auch für die Nutzung internetfähiger Geräte an, unabhängig vom TV-Konsum.
Methodik
Die Effektivpreise der genannten Internet- und Mobilfunktarife (mit allen Einmalgebühren, Rabatten und Boni) wurden mit Stand 19.02.2026 über Verivox.de abgerufen.