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Photovoltaik-Einspeisevergütung

Die Bundesregierung fördert Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, mit festen Vergütungssätzen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die sogenannte Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert und bietet somit ein Höchstmaß an Planungs- und Investitionssicherheit.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wonach richtet sich die Höhe der Photovoltaik-Einspeisevergütung?
  3. Photovoltaik-Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich
  4. Mit Einspeisevergütung und Eigenverbrauch zur doppelten Rendite
  5. Neue Regelungen durch das Solarspitzengesetz
  6. Alternative: Direktvermarktung statt Einspeisevergütung
  7. Wichtig: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie hoch die Vergütung je Kilowattstunde ausfällt, ist von drei Faktoren abhängig: Anlagenart, Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
  • Die aktuelle Einspeisevergütung beträgt 7,78 Cent/kWh (für Anlagen bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung) und gilt seit dem 1. Februar 2026.
  • Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %.
  • Anlagenbetreiber müssen den Standort und die Leistung der PV-Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Wonach richtet sich die Höhe der Photovoltaik-Einspeisevergütung?

Die Vergütungssätze gibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite bekannt. Wie hoch die Vergütung je Kilowattstunde ausfällt, ist von drei Faktoren abhängig. Zum einen richtet sie sich nach der Anlagenart, also ob es sich um eine Dach- oder Freiflächenanlage handelt. Darüber hinaus spielt die Anlagengröße eine entscheidende Rolle. Industrielle Großanlagen erhalten im Vergleich zu kleineren Privatanlagen eine geringere Vergütung. Nicht zuletzt ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausschlaggebend. Je früher eine Anlage ans Netz ging, desto höher ist die garantierte Einspeisevergütung. Oder andersherum: Mit jedem Monat, um den sich der Netzanschluss verzögert, verringert sich der Vergütungssatz.

Wichtig ist außerdem die Einspeiseart:

  • Überschusseinspeisung: Nur der Strom wird eingespeist, der nicht selbst verbraucht werden kann. Dies ist die häufigere Variante.
  • Volleinspeisung: Der gesamte produzierte Strom wird ins Netz eingespeist. Hierfür gibt es höhere Vergütungssätze.

Aktuell beträgt die Vergütung bei Überschusseinspeisung 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp und 6,73 Cent pro Kilowattstunde bei größeren Anlagen.

Photovoltaik-Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich

Warum ist das so? Damit die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien langfristig auch ohne staatliche Förderung marktfähig wird, wurde im EEG die sogenannte Degression verankert. Sie bewirkt, dass die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen in Abhängigkeit des Zubaus halbjährlich um 1 % sinkt.

Aktuell gibt es keine konkreten Pläne der Bundesregierung für die Abschaffung der Einspeisevergütung für Photovoltaik. Allerdings sinkt diese kontinuierlich weiter, daher ist es sinnvoll, Anlagen zeitnah in Betrieb zu nehmen, um bessere Vergütungssätze zu sichern.

Mit Einspeisevergütung und Eigenverbrauch zur doppelten Rendite

Weil die aktuellen Vergütungssätze weit unter den Preisen liegen, die private Verbraucher beim Strombezug bezahlen, lohnt sich der Eigenverbrauch des PV-Stroms, anstatt vom Stromversorger teurere Elektrizität zu beziehen. Wer nur den Überschuss ins allgemeine Netz einspeist, profitiert gleich doppelt: Mit der Nutzung des eigenen Stroms reduzieren sich die Kosten; die Einspeisung des Leistungsüberschusses erzielt einen zusätzlichen Gewinn. Besonders lohnend ist die Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher, da so der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigt.

Neue Regelungen durch das Solarspitzengesetz

Der Deutsche Bundestag hat im März 2025 wichtige Änderungen des EEG beschlossen. Diese betreffen auch die Einspeisevergütung und können dafür sorgen, dass die Einnahmen um bis zu 30 % sinken:

1. Drosselung bei fehlender Steuerung

Wird die PV-Anlage nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerungseinrichtung ausgestattet, wird die Einspeiseleistung auf 60 % gedrosselt. Betreiber und Betreiberinnen können dann nicht mehr mit der vollen Leistung einspeisen.

2. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Wenn der Strompreis an der Börse negativ ist (zu viel Strom im Netz), gibt es keine Einspeisevergütung mehr. Wichtig: Die Zeit ohne Vergütung wird an die 20-jährige Förderzeit angehängt, sodass die Gesamtvergütungsdauer erhalten bleibt.

Alternative: Direktvermarktung statt Einspeisevergütung

Grundsätzlich ist die Einspeisevergütung eine verlässliche und solide Einnahmequelle mit einigen hundert Euro pro Jahr. Allerdings lohnt sich die Direktvermarktung im Vergleich zur Einspeisevergütung meistens mehr.

Bei der Direktvermarktung wird der Strom nicht für einen festgelegten Fördersatz eingespeist, sondern an der Strombörse verkauft. Dadurch können PV-Betreiber und -Betreiberinnen in der Regel deutlich höhere Einnahmen erzielen.

Wichtig: Als Privatperson darf man den Strom nicht selbst an der Börse handeln. Dafür benötigt man einen spezialisierten Anbieter, der eine Energiekomplettlösung anbietet. Bei solchen Lösungen wird der Stromfluss intelligent gesteuert: Man verwendet immer den günstigsten Strom und verkauft Strom genau dann, wenn der Preis hoch ist

Wichtig: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Anlagenbetreiber müssen den Standort und die Leistung der PV-Anlage der Bundesnetzagentur melden. Diese Pflicht schreibt das EEG vor. Wird die Anmeldung versäumt, muss der lokale Stromnetzbetreiber den eingespeisten Sonnenstrom nicht vergüten. Nur falls der Strom aus der PV-Anlage komplett für den Eigenbedarf genutzt werden soll, ist eine Anmeldung nicht nötig. Die Anlage muss spätestens mit der Inbetriebnahme angemeldet werden. Die Bundesnetzagentur hat hierfür extra ein Meldeportal eingerichtet.

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