Schufa-Eintrag löschen lassen: Diese Speicherfristen und Regeln gelten
Stand: 26.02.2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Speicherfristen für Schufa-Einträge sind nicht gesetzlich vorgegeben, sondern resultieren aus Vereinbarungen zwischen Auskunfteien und Datenschutzbehörden.
- Die Löschfristen variieren je nach Art des Eintrags zwischen sofortiger Löschung und Löschung nach drei Jahren.
- Bei manchen Sachverhalten wie der außerplanmäßigen Kreditrückzahlung können Sie einen Schufa-Eintrag nach Erledigung vorzeitig löschen lassen.
- Sie können bei der Schufa eine kostenlose Kopie Ihrer gespeicherten Daten anfordern. Sind diese nicht korrekt, muss die Schufa fehlerhafte Einträge löschen.
- Im Verivox-Kreditrechner können Verbraucher überprüfen, ob sie mit ihrem aktuellen Schufa-Score einen Kredit erhalten würden – kostenlos, unverbindlich und ohne Schufa-Nachteil. Im Schufa-Scoring-Simulator können sie anonym ihren neuen Schufa-Score einschätzen.
Schufa-Löschfristen: Wann werden Einträge gelöscht?
Zu den Löschfristen für Schufa-Einträge gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Grundsatz, dass personenbezogene Daten so lange gespeichert werden dürfen, wie es erforderlich ist. Der Verband der Wirtschaftsauskunfteien hat daher zusammen mit den Datenschutzbehörden einen "Code of Conduct" zur Regelung von Speicherfristen erstellt. Je nach Schufa-relevantem Sachverhalt gelten unterschiedliche Löschfristen für Daten:
- Sofortige Löschung: Bei Informationen über nicht mehr bestehende Konten sowie falschen Angaben.
- Löschung nach 6 Monaten: Daten zum Restschuldbefreiungsverfahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung. Dazu zählen auch Daten zu allen damit verbundenen Schulden.
- Löschung nach 1 Jahr: Einfache Anfragen, etwa nach einem Kredit oder einer Kontoeröffnung.
- Löschung nach 3 Jahren: Negative Einträge, die vertragsungemäßes Zahlungsverhalten dokumentieren, nach Erledigung der Forderung. Außerdem Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, zum Beispiel eidesstattliche Versicherungen, sofern sie auch beim zentralen Vollstreckungsgericht gespeichert sind.
BGH-Urteil zu Schufa-Speicherfristen
Im Urteil vom 18.12.2025 (Aktenzeichen I ZR 97/25) hat sich der BGH zur Frage geäußert, wie lange die Schufa Daten zu Zahlungsstörungen nach der Erledigung noch speichern darf. Geklagt hatte ein Verbraucher, der eine Forderung erst nach mehreren Mahnungen beglichen hatte und in der Folgezeit Probleme bei der Kreditaufnahme hatte, weil die Schufa die Zahlungsstörung nach der Erledigung noch mehrere Jahre gespeichert hatte.
Der BGH urteilte, dass die Schufa Daten über Zahlungsstörungen von Verbrauchern nicht sofort nach dem Begleichen der Verbindlichkeiten löschen muss, und wies die Ansprüche des klagenden Verbrauchers auf Schadenersatz ab. Allerdings ist der Fall damit noch nicht endgültig entschieden, weil der BGH das Verfahren an das zuständige Oberlandesgericht zurückverwiesen hat. Dieses muss nun prüfen, ob es im individuellen Fall aufgrund besonderer Umstände ein "besonderes Löschungsinteresse" gab, das eine schnellere Löschung gerechtfertigt hätte.
Wie lasse ich Schufa-Daten löschen?
Löschungen und Korrekturen von Schufa-Einträgen sind kostenfrei und können ausschließlich von der SCHUFA Holding AG selbst durchgeführt werden. Bei kostenpflichtigen Services, die eine Bereinigung Ihrer Schufa-Auskunft versprechen, ist daher grundsätzlich Vorsicht geboten. Einträge, für die konkrete Speicherfristen gelten, löscht die Schufa im Regelfall selbst.
In manchen Fällen sollten Sie hingegen selbst aktiv werden, um Schufa-Einträge löschen zu lassen. Berechtigte Einwände, bei denen eine proaktive Löschungs- oder Korrekturanfrage sinnvoll ist, sind erledigte Sachverhalte, von denen die Schufa keine Kenntnis genommen hat, sowie fehlerhafte Daten.
Schufa-Eintrag löschen lassen nach Erledigung
Wird eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen bezahlt, kann sie statt nach drei Jahren bereits nach 18 Monaten gelöscht werden. Voraussetzung ist, dass der Schufa keine weiteren Negativ-Daten über Sie gemeldet wurden und dass keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Um sicherzustellen, dass die Schufa diese Information erhält, sollten Sie die Erledigung von überfälligen Forderungen melden, wenn der Gläubiger bereits einen Schufa-Eintrag veranlasst hat.
Vorzeitig zurückgezahlte Kredite
Wird ein Kredit vorzeitig durch Sondertilgung zurückgezahlt, kann es vorkommen, dass die Bank die Tilgung nicht an die Schufa meldet. Die Folge ist dann, dass der Kredit länger als notwendig eingetragen bleibt. Sinnvoll ist es daher, dass Kreditnehmer der Schufa die vorzeitige Erledigung mitteilen, wenn sie einen Kredit außerplanmäßig komplett zurückzahlen. Denn ein erledigter Kredit ist ein positives Schufa-Merkmal.
Der Schufa-Eintrag wird nicht sofort nach der Erledigung gelöscht, aber die dreijährige Speicherfrist beginnt dann direkt nach der Erledigung und nicht nach der ursprünglich geplanten Rückzahlung des Kredites.
Daten aus Schuldnerverzeichnissen
Daten aus Schuldnerverzeichnissen entfernt die Schufa vorzeitig, wenn das zuständige Amtsgericht sie ebenfalls nicht mehr führt. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass die gerichtlichen Daten gelöscht wurden, und können dann den Schufa-Eintrag nach Erledigung löschen lassen.
Falsche Schufa-Daten berichtigen und löschen lassen
Wer die Schufa auf fehlerhafte Einträge aufmerksam macht, kann verlangen, dass diese umgehend gelöscht werden. Prüfen lassen sich die vorhandenen Einträge durch die Anforderung einer Schufa-Datenkopie. Sie können Ihre Datenkopie unter www.meineschufa.de kostenlos anfordern und erhalten per Post eine Auflistung der gespeicherten Infos und Einträge.
Sind die Einwände bei fehlerhaften Einträgen unstrittig, kommt die Schufa der Aufforderung zur Löschung unverzüglich nach.
Wo kann ich falsche Schufa-Einträge löschen lassen?
Um die Löschung eines Schufa-Eintrags zu beantragen, wenden Sie sich am besten schriftlich an diese Postadresse der Schufa:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Bei einfachen Sachverhalten, etwa einer Adressänderung, reicht ein knappes Schreiben. So halten etwa die Verbraucherzentralen Musterbriefe mit Formulierungsvorschlägen bereit, die der aktuellen Rechtspraxis folgen. Schildern Sie Ihr Anliegen im Schreiben möglichst genau, nennen Sie nach Möglichkeit die Rechtsgrundlage Ihres Einwands und fügen entsprechende Beweisunterlagen an. Bei Streitfragen kann die Ombudsfrau der Schufa als zuständige Schlichtungsstelle helfen.
Wie lange dauert die Löschung von Schufa-Einträgen?
Wer sich mit einer Bitte um Löschung oder Korrektur an die Schufa wendet, muss zunächst mit etwa 1–4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen, ehe das Anliegen geprüft wurde. Im Regelfall erfolgt die Löschung eines berechtigten Eintrags dann innerhalb von 4-8 Wochen. Bei Unklarheiten oder anderen Komplikationen dauert sie bis zu 3 Monate. Wenn Sie eine Löschung ersuchen, um Ihren Schufa-Score für eine Kreditaufnahme zu verbessern, sollten Sie diese Wartezeiten berücksichtigen.
Was sind negative Schufa-Einträge?
Laut der Schufa liegen zu über 90 Prozent der Verbraucher in ihrer Datenbank ausschließlich positive Einträge vor. Die Negativ-Einträge dokumentieren meistens vertragswidriges Verhalten wie zum Beispiel Nichtzahlung der Kreditraten. Kommt ein Schuldner den Forderungen trotz wiederholter Mahnungen nicht nach, kann das Darlehen gekündigt werden. Der Kreditgeber meldet die Kündigung der Schufa, wo der Vorfall als Negativ-Eintrag in der Datenübersicht des Verbrauchers gespeichert wird.
Ein solcher Negativ-Vermerk kann bei künftigen Verträgen – vom Smartphone-Tarif über den Dispokredit bis zum Mietvertrag – unangenehme Folgen haben. Denn bei negativen Einträgen lehnen viele Vertragspartner die Geschäftsbeziehung ab.
Welche Merkmale bestimmen den Schufa-Score?
Der Schufa-Score soll Banken und anderen Gläubigern die Wahrscheinlichkeit der pünktlichen Schuldentilgung als Kennzahl anzeigen. Bislang ermittelte die Schufa das Bonitäts-Scoring von Verbrauchern anhand von vielen Kriterien, von denen nur 13 öffentlich bekannt sind. Der bestmögliche Score beträgt 99,9 %. In März 2026 führte die Schufa einen neuen, transparenteren Score ein, bei dem insgesamt 999 Punkte erreicht werden können. Dieser berechnet sich anhand von 12 transparenten Kriterien. Die nachfolgende Tabelle zeigt die ab 2026 geltenden Bonitätskriterien der Schufa mitsamt ihrer Punktegewichtung. Beachten Sie aber, dass Partnerunternehmen der Schufa noch bis 2028 Zeit haben, um auf den neuen Score umzusteigen.
Auf Basis des Score-Ergebnisses wird Ihre Bonität seitens der Schufa in 5 Kategorien eingeordnet – von hervorragend bis ungenügend. Bis zu welchem Score Banken noch einen Kredit gewähren, ist sehr unterschiedlich und kommt auf die interne Risikopolitik des Kreditinstituts an. Daher lohnt sich stets ein Online-Kreditvergleich bei gleich mehreren Banken – bei Verivox fragen Sie Ihre persönlichen Konditionen bei über 20 Banken Schufa-neutral an.
Die Kriterien des neuen Schufa-Scores ab 2026
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Kriterium des Schufa-Scores ab 2026
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Maximal erreichbare Punktzahl
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Bestmögliche Situation
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|---|---|---|
| Bisherige Zahlungsstörungen | +264 Punkte | Keine Störungen |
| Kürzliche Bankproduktanfragen | +117 Punkte | Keine Anfragen/Abschlüsse über 12 Monate |
| Kürzliche Ratenkäufe oder Vertragsabschlüsse | +99 Punkte | Keine Anfragen/Abschlüsse über 12 Monate |
| Bestehen der Wohnadresse | +94 Punkte | Länger als 20 Jahre selbe Adresse |
| Älteste Kreditkarte | +81 Punkte | Über 15 Jahre bestehende Kreditkarte |
| Ältester Bankvertrag | +69 Punkte | Ab 20-jähriger Bankbeziehung |
| Kürzliche Kreditaufnahme (Ratenkredit) | +66 Punkte | Keine Abschlüsse über 12 Monate |
| Verbleibende Restlaufzeit (Ratenkredit) | +61 Punkte | Kein Kredit/Restlaufzeit kürzer als 3 Jahre |
| Laufender Immobilienkredit | +55 Punkte | Immobilienkredit vorhanden |
| Bestätigte Identität | +38 Punkte | Legitimation erfolgt |
| Vorhandener Rahmenkredit | +36 Punkte | Keiner/Rahmenkredit länger als 2 Jahre |
| Bisherige Ratenkredite | +19 Punkte | Positiv erledigter Ratenkredit |
Hilfe für Verbraucher mit schlechter Bonität
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