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Schadenfreiheitsklasse behalten / Schadenfreiheitsklasse reaktivieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist wichtig, da sie niedrige Beiträge sichert und vor einer teuren Neueinstufung schützt. Doch was passiert, wenn Sie kein eigenes Auto haben, zum Beispiel bei der Nutzung eines Dienstwagens oder einer vorübergehenden Abmeldung? Die gute Nachricht: Sie können Ihre SF-Klasse auch ohne Auto behalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SF-Klasse verfällt nicht automatisch, auch ohne eigenes Auto bleibt sie erhalten.
  • Wie lange die Klasse anerkannt wird, legt jeder Versicherer individuell fest, in der Regel 7 bis 10 Jahre.
  • Eine Bescheinigung vom letzten Versicherer kann dazu führen, dass die SF-Klasse bei vielen Versicherern unbegrenzt anerkannt wird.
  • Einige Versicherer verlangen den Nachweis, dass der Führerschein während der gesamten Pause gültig war.
  • Bei einem Auslandsaufenthalt mit eigenem Fahrzeug kann auch die ausländische Versicherungshistorie angerechnet werden.

Wie lange ist die Schadenfreiheitsklasse gültig?

Es gibt keine gesetzlich einheitliche Regelung zur Gültigkeitsdauer der SF-Klasse während einer Versicherungspause. Jeder Versicherer legt diese Frist selbst fest.

  • 7 bis 10 Jahre gilt bei den meisten deutschen Kfz-Versicherern als Standardfrist für die Anerkennung der eigenen SF-Klasse.
  • Unbegrenzte Anerkennung ist bei vielen Versicherern möglich, wenn eine entsprechende Bescheinigung über die SF-Klasse bei Fahrzeugabmeldung vorliegt.
  • Bei der Übertragung auf eine andere Person gilt je nach Anbieter eine Frist von 12 Monaten oder ebenfalls eine unbegrenzte Anerkennung.

Zu unterscheiden ist außerdem, ob die eigene Schadenfreiheitsklasse anerkannt oder die SF-Klasse auf eine andere Person übertragen werden soll. Bei der Übertragung gelten teils engere Fristen.

Hinweis

Die SF-Klasse selbst kann übernommen werden, nicht jedoch der Schadenfreiheitsrabatt in Prozent. Die Tarife variieren je Versicherer, sodass eine direkte Übernahme des alten Rabattes nicht möglich ist.

Schadenfreiheitsklasse behalten ohne Auto – so geht's

Wer längere Zeit kein eigenes Fahrzeug anmeldet, kann die SF-Klasse trotzdem behalten. Entscheidend ist, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

1. Bescheinigung beim Versicherer anfordern
Gemäß Paragraf 5c Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer auf Anfrage eine Bescheinigung über den Schadenverlauf auszustellen. Diese enthält Angaben zur Versicherungsdauer und zu gemeldeten Schäden und sollte bei jeder Fahrzeugabmeldung eingeholt werden.

2. Alte Vertragsunterlagen aufbewahren
Versicherer müssen Daten gemäß Paragraf 257 Handelsgesetzbuch (HGB) mindestens 6 Jahre speichern. Danach können Daten gelöscht werden. Wer seine Unterlagen selbst aufbewahrt, ist auf der sicheren Seite – unabhängig davon, wie lange die Pause dauert.

3. Führerscheingültigkeit dokumentieren
Einige Versicherer verlangen den Nachweis, dass der Führerschein während der gesamten Versicherungspause gültig war. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, stufen sie pro Jahr ohne gültige Fahrerlaubnis eine SF-Klasse zurück.

4. Bei Auslandsaufenthalt: ausländische Versicherungshistorie sichern
Wer im Ausland gelebt und dort ein Fahrzeug geführt hat, sollte sich vom dortigen Versicherer schriftlich bestätigen lassen, wie lange er unfallfrei gefahren ist. Diese Bescheinigung kann bei der Reaktivierung in Deutschland angerechnet werden.

Übersicht: Fristen der Schadenfreiheitsklasse nach Anbieter

Versicherung
So lange erkennt der Anbieter Ihre SF-Klasse an
Innerhalb dieser Frist ist die SF-Klasse eines anderen übertragbar
ADAC unbegrenzt (bei vorheriger Abstimmung, sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre 12 Monate
Admiraldirekt 12 Jahre 12 Monate
Allianz 10 Jahre unbegrenzt
Axa 10 Jahre unbegrenzt
Debeka 10 Jahre unbegrenzt
DEVK 10 Jahre unbegrenzt
Europa 10 Jahre (wenn ununterbrochen Führerschein bzw. wenn das der Vorversicherer bestätigt) 12 Monate
Europago 10 Jahre (wenn ununterbrochen Führerschein bzw. wenn das der Vorversicherer bestätigt) unbegrenzt
Generali unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre unbegrenzt (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung)
HDI 10 Jahre 10 Jahre (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung
Huk 10 Jahre unbegrenzt (Auskunft vom Vorversicherer)
Huk24 10 Jahre unbegrenzt
R+V unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre 7 Jahre (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung)
VHV unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden) 12 Monate (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung)
WGV unbegrenzt (sofern Bestätigung über SF-Klasse vorhanden), ohne Bestätigung 7 Jahre 12 Monate (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung)
Württembergische 10 Jahre unbegrenzt
Zurich 7 Jahre 12 Monate (Vorlage Führerschein und Abgabe einer Erklärung)

Die Angaben basieren auf den zuletzt verfügbaren Versicherungsbedingungen. Da Versicherer ihre Fristen intern anpassen können, empfiehlt sich bei konkretem Bedarf eine direkte Anfrage beim jeweiligen Anbieter.

Schadenfreiheitsklasse reaktivieren – auch nach langer Pause

Wer nach mehreren Jahren ohne eigenes Fahrzeug wieder ein Auto anmelden möchte, muss lückenlos nachweisen können, dass er in dieser Zeit unfallfrei gefahren ist. Liegt eine entsprechende Bescheinigung vor, ist die Reaktivierung in der Regel problemlos möglich, und zwar bei jedem beliebigen Versicherer, nicht nur beim letzten.

Es empfiehlt sich, zunächst die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen und dann gezielt zu prüfen, welcher Anbieter die alte SF-Klasse ohne größeren Aufwand reaktiviert.

Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person reaktivieren

Es ist möglich, die SF-Klasse eines Familienmitglieds zu übernehmen, wenn diese Person das Fahrzeug nicht mehr nutzt. Dabei gelten je nach Anbieter unterschiedliche Fristen. Einige erlauben die Übertragung nur innerhalb von 12 Monaten, andere kennen keinerlei Beschränkungen. Unsere Übersichtstabelle zeigt im Detail, welche Fristen die einzelnen Anbieter vorsehen.

Auch hier gilt: Die SF-Klasse kann übertragen werden, nicht jedoch der Schadenfreiheitsrabatt in Prozent. Der Rabatt ist anbieterabhängig und nicht direkt übertragbar.