Haltender Bus: Schritttempo gilt auch für Gegenverkehr
Stand: 01.09.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München – Autofahrer dürfen an einem Schul- oder Linienbus, der an einer Haltestelle gestoppt hat, vorbeifahren – aber nur mit genügend Sicherheitsabstand und nur im Schritttempo. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
Daran erinnert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz, KS. Ziel der entsprechenden Regelung im Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung, StVO, ist, dass ein- und aussteigende Passagiere, wie zum Beispiel auf die Straße laufende Schulkinder, nicht in Gefahr kommen. Bei Fehlverhalten drohen Bußgelder bis zu 50 Euro.
Author
Ralph Wefer
Ralph kam 2017 zu Verivox, um unsere Kunden bei ihrer Suche nach günstigen Finanz- und Versicherungsprodukten zu unterstützen. Zuvor hat er mehrere Jahre als Verbraucher-Journalist bei t-online.de gearbeitet.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (02/2026)