Gerichtsurteil bestätigt Rechtmäßigkeit von Online-Rechnung
Stand: 07.01.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Karlsruhe - Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden in einem besonderen Tarif ausschließlich eine Online-Rechnung zur Verfügung stellen. Er muss die Monatsaufstellung dann also nicht per Post senden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, über das die Fachzeitschrift "BGH-Report" (Heft 22/2009) berichtet. Das sei jedenfalls dann keine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wenn er auch einen Standardtarif wählen kann, der eine Rechnung auf Papier vorsieht (Az.: III ZR 299/08).
Das Gericht erklärte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters für rechtmäßig. Darin stand, dass der Kunde keine Rechnung mehr per Post erhält, wenn er sich für einen Online-Tarif entscheidet. Vielmehr kann sie nur im Internet abgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Ein Kunde hatte das als unangemessene Benachteiligung kritisiert. Die Bundesrichter sahen das anders. Zur Wahrung der Schriftform genüge die Möglichkeit, die Rechnung ausdrucken zu können. Dagegen wäre eine bloß mündliche oder telefonische Mitteilung nicht zulässig.
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In Deutschland gibt es vier Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefónica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Noch im Ausbau befindet sich das Mobilfunknetz von 1&1. Der Anbieter greift für National Roaming in Deutschland auf das Vodafone-Netz zu, da das eigene 1&1-Netz bislang nicht flächendeckend verfügbar ist. Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über etliche Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2-, O2-Netz sowie das 1&1-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Anbieterwechsel.
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Zunächst sollte man versuchen, sich selbst anzurufen, um sicherzustellen, dass das Gerät nicht nur verlegt wurde. Vielleicht ist das Handy auch in den Händen eines ehrlichen Finders. Taucht das Handy nicht auf, sollte umgehend der Mobilfunkanbieter informiert und die SIM-Karte gesperrt werden. Dazu benötigt man die Handynummer und die Kundennummer beim Mobilfunkanbieter. Die Sperrung sollte man sich möglichst schriftlich bestätigen lassen. Innerhalb Deutschlands wird von den Mobilfunkanbietern meistens sehr schnell eine neue SIM-Karte zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die neue Karte und eventuell ein neues Handy unterscheiden sich je nach Anbieter.
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Long Term Evolution (kurz LTE) ist der Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G). Mit LTE surfen Verbraucher deutlich schneller im mobilen Internet als mit dem älteren Mobilfunkstandard 3G. LTE verspricht Downloadraten von bis zu 500 Mbit/s. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist je nach Auslastung der Funkzelle und der gebuchten Tarifleistung oft niedriger.
Wichtig zu wissen: Inzwischen hat der Großteil der Mobilfunkkunden 5G-fähige Tarife. 5G ist der noch schnellere Nachfolgestandard von LTE. Reine LTE-Tarife sind nur noch selten zu finden, LTE wird aber weiter genutzt, wenn 5G vor Ort nicht verfügbar ist. 3G (UMTS) wurde 2021 abgeschaltet, um dem Ausbau von LTE und dem neuesten Netzstandard 5G Platz zu machen. Kunden ohne LTE-Vertrag fielen durch den Rückbau automatisch ins alte 2G-Netz zurück – das reicht gerade einmal aus, um SMS zu versenden und zu telefonieren.
Leistungsstarke 5G- und LTE-Tarife sind heute schon für unter 10 Euro im Monat zu haben. Im Verivox-Tarifrechner können Sie ganz einfach nach 5G-Tarifen filtern – setzen Sie einfach das Häkchen bei „Nur Tarife mit 5G anzeigen“. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr neuer Tarif zukunftsfähig ist.